V. Art und Zeit der Immatrikulation.
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sei es aus Ungeschicklichkeit, noch weitere (Schreib- und Lese-)Fehler vorgekommen sein, mancher wurde gar zu übertragen ver-gessen Manchmal hat vielleicht der Rektor auch den Zettel mitden ersten Aufzeichnungen verlegt oder verloren und nur nach demGedächtnis den oder jenen Namen eingetragen; dazu vergegenwärtigeman sich dann nochmals, welche Wirrungen und Schwierigkeiten inden Zeiten ansteckender Krankheiten und kriegerischer Unruhen durchFlucht und Auswanderungen eintraten! Manche Angaben sind übrigensauch absichtlich nicht mit übertragen worden, so die über die Zahlungder Gebühren, die in den uns erhaltenen Konzepten, wie wir sahen,regelmäßig aufnotiert sind, in den Matrikelbüchern aber nicht.
Nur wenige Worte über die Zeit der Immatrikulationen. Die-selben fanden nicht, wie heutzutage, nur an bestimmten Tagen, zwei-oder dreimal zu Beginn jedes Semesters, sondern das ganze Jahr hin-durch an jedem beliebigen Tag, so wie ein jeder kam, vielleicht sogarin der Wohnung des Rektors, jedenfalls ohne einen öffentlichen Aktstatt. Eigentliche Ferien gab es ja überhaupt keine, denn seihst inden sog. Hundstagen (caniculares, cessationes), wo die ordentlichenVorlesungen, Repetitionen und Disputationen ausgesetzt wurden (ge-wöhnlich Ende [meist 25.| Juni bis 24. oder 25. August), ruhte dieTätigkeit der Universität durchaus nicht: außerordentliche Vorlesungenund Disputationen, namentlich solche der baccalarei, waren auch wäh-rend dieser Wochen nicht nur nicht gestattet, sondern an den meistenHochschulen sogar vorgeschrieben. So fanden denn auch ohne Unter-brechung während dieser Zeit Immatrikulationen statt. Ebensowenigaber ließ man sich darin durch Sonn- und Feiertage stören; selbstan höheren kirchlichen Festtagen, wie Fronleichnamstag, Allerheiligen,Stephanstag (26. Dezember) kommen 1 2 Inskriptionen vor; nur an den
1 Unter den im Universitätsarchiv IVo uns erhaltenen Studien- und Sitten-zeugnissen ist unter andern eines auf den Namen Ambrosius Mor a Schwarzen-berg ausgestellt und darin ausdrücklich bemerkt, daß derselbe 28. März 1612 ma-triculae universitatis nostrae incorporatus sit. Im Matrikelbuch steht der Namejedoch nicht. Woher stammt nun jenes genaue Datum? Das Zeugnis selbst istdatiert vom 1. Februar 1616 und ausgestellt vom Rektor Frid. Martini. Derselbebekleidete aber gerade auch im Winter 1611/12 das Rektorat. Ist da nicht viel-leicht anzunehmen, daß er seine Notizen noch batte oder sich noch an jenen Ambr.Mor erinnerte bzw. von demselben erinnert wurde, während seinerzeit die Über-tragung vergessen geblieben war? (Man hätte freilich annehmen sollen, daß beidieser Gelegenheit durch nachträgliche Eintragung jenes Versehen wieder gut ge-macht worden wäre.)
2 Jedenfalls nur an den Nachmittagen, nachdem der Gottesdienst vorbei war.Ich schließe dies daraus, daß auch Disputationen und Deklamationen an solchenTagen vorschriftsmäßig nur horis pomeridianis stattfinden durften.