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1 (1907) Einleitung und Text
Entstehung
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LXIII
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V. Art und Zeit der Immatrikulation.

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Anders als in den ersten beiden Jahrzehnten (14601480) ist esin der Folgezeit. Von da an kehren fast durchgängig unter dem-selben Rektor dieselben Schriftzüge in den Einträgen des Matrikel-buchs wieder, auch dieselbe Handhabung von Majuskel und Minuskel; im Anfang der Wörter (vereinzelte Ausnahmen können ihre be-sondern, für uns nicht mehr nachweisbaren Gründe haben), ein wohlsicherer Beweis dafür, daß der Rektor eigenhändig die Namen ein-trug, wenn man nicht annehmen will, daß jeder Rektor sich seinesFamulus als Sekretärs bediente. Daß letzteres mitunter vorkam,ergibt sich aus Folgendem. Im Universitätsarchiv (II, 1, 3) findetsich in einem Faszikel (hauptsächlich Bursen betreffend) ein kleinerZettel mit der eigenhändigen, charakteristischen Unterschrift der da-maligen Bursenvorsteher Georg Meyer und Jodocus Lorichius. Wasnun Georg Meyer betrifft, so zeigt ein Vergleich, daß die Einträgeunter seinen Rektoraten im Matrikelbuch von derselben Hand herrührenwie jene Unterschrift, also auch von ihm selbst gemacht sind. FürLorichius läßt sich dasselbe weniger nachweisen, da die Einträge inseinen Rektoraten meist gekünstelte und verschnörkelte Schrift zeigen,während jene Unterschrift frisch und flott geschrieben ist, man möchtealso in diesem Fall eher an einen Famulus denken, der sich durchschöne, künstlich zugestutzte Schrift verdient machen wollte. Sonstaber zeigen auch die oben genannten Konzepte, die doch sicher Notizendes Rektors selbst sind (immer in meo rectoratu, per me rectorem u. ä.),dieselben Schriftzüge wie die entsprechenden Einträge in den Matrikel-büchern. Einen Beweis möchte ich sodann noch anführen. Es isteine Stelle in den Senatsprotokollen, freilich einige Jahre nach der Zeit,in welche die hier zu behandelnden Inskriptionen gehören, aber dochauch nach rückwärts beweiskräftig, da von einer vorgenommenenÄnderung im Verfahren nichts bekannt ist. Am 18. November 1661bringt der Rektor im Senat vor, daß er heut drei studiosos, so bei denp. p. Dominicanos lectiones hören, eingeschrieben, aus Ursachen, daß selbein academia nebens ein lection hören wollen. Hier bezeugt also derRektor selbst, daß er persönlich die drei eingeschrieben habe. DieStelle beweist aber auch ferner, daß in Zweifelsfällen der Rektorimmer im Senat die Sache zur Sprache brachte und im Einvernehmenmit demselben zu handeln suchte. Es heißt nämlich weiter, daß er(Rektor) wissen wolle, ob hierin recht beschehen und die lierrn pro-

lächerlichen Unrichtigkeiten wie dioc. Tirolensis oder Suatiensis (Schwaz) oderTyrolensis dioc. Rotenbergensis u. a. kaum dem Rektor selbst zugetraut werdenkönnen. Ebenso könnte man darauf hinweisen, daß neben der ersten Person (inmeo rectoratu, per me rectorem) auch die dritte Person (in suo rectoratu) öftersverkommt. Doch ich halte das, wie gesagt, nicht für beweiskräftig.

Matrikel der Universität Freiburg. e