LXII
Einleitung.
Am Schlüsse der Inskriptionen findet sich auf den meisten Blätternnoch eine Zusammenstellung der Inskriptionstaxen, sowie überhauptder Accepta oder Recepta (Einnahmen) und der Exposita (Ausgaben)des Rektors während des betreffenden Halbjahrs.
Es entsteht nun, nachdem nachgewiesen ist, daß zweimalige Auf-zeichnung stattfand, die weitere Frage, wer diese Aufzeichnungen ge-macht hat. Nach dem im ersten Teil dieses Kapitels erwähntenPassus der Statuten von 1581 war es der Rektor selbst, der beideszu besorgen hatte (transscribet). Für das erstmalige Aufschreiben,das bei der eigentlichen Aufnahme (Rezeption, Initiation) zusammenmit der Eidabnahme und den Ermahnungen vor sich ging, ist kaumein Zweifel, daß der Rektor auch die Notiz selbst machte. Nicht soganz sicher ist, ob er auch die nachherigen Einträge in das offizielle.Matrikelbuch eigenhändig gemacht hat. Für die älteste Zeit möchteich es sogar fast mit Bestimmtheit verneinen, und zwar in ersterLinie aus graphologischen Gründen. Die Einträge in unserem ältesten.Matrikelbuch sind zunächst in den ersten acht Jahren (1460—1468),sodann in den Jahren 1468—1470, 1470—1477, 1478—1481 jeweilsdie genannte Periode von Jahren hindurch so durchaus von ein undderselben Hand in gleichmäßig schönen, gekünstelten, sorgfältigenSchriftzügen gemacht, daß an einen mit dem Rektorat wechselndenSchreiber, also den betreffenden Rektor, nicht gedacht werden kann.Wir müssen also meines Erachtens für jene älteste Zeit annehmen,daß ein anderer, eine dem Rektor untergeordnete Persönlichkeit, dieNamen eingeschrieben hat. Das könnte etwa der ^Notar der Uni-versität sein. Unter seinen Verpflichtungen ausdrücklich genannt istes zwar nicht; man könnte aber immerhin daraus, daß er die Be-schlüsse der Universität im Senat, richterliche Entscheidungen u. a.aufzuschreiben, also die Senats- und andere Protokolle zu führenhatte (ut quae tum in consilio tum in foro iudiciali seu consistorioaead. pertractantur definiunturque, in destinatos actorum libros . . .inscribat), schließen, daß er auch diese Trans- und Inskription vor-nahm. Zudem ist uns, freilich erst für das Jahr 1658 (16. Januar),bezeugt, daß er die begehrten Attestationen von Immatrikulierungenauszufertigen hatte; ebenso wird er schon früher, 20. Januar 1547,einmal beauftragt, zum Zweck einer notwendig gewordenen Kontrolleeinen catalogus der zu intitulierenden Studenten aufzustellen. Mankönnte in zweiter Linie denken an den Pedell, der, wie wir sahen, einSechstel der Gebühren bekam; aber auch in der Zusammenstellungseiner Befugnisse ist davon nirgends die Rede 1 .
1 Auf andere Dinge will ich weniger Nachdruck legen. Man könnte, wenig-stens von unsern heutigen Verhältnissen aus, auch sagen, daß manche geradezu