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1 (1907) Einleitung und Text
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V. Art und Zeit der Immatrikulation.

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in matriculam solitam inscribendos modo quo alii annos ante aliquotin Mengen conscripti sunt immatriculati (man beachte den Gegensatzvon suscipere und conscribere Eidabnahme und vorläufige Aufnotie-rung einerseits und in matriculam inscribere bzw. immatriculareanderseits!). Eine Untersuchung der Schriftzüge führt zu dem gleichenErgebnis. Als z. B. 1535 die Universitätsangehörigen zu einem großenTeil vor der Epidemie nach Villingen sich geflüchtet hatten, wurde derdamalige Dekan der Artistenfakultät beauftragt, die Aufnahmen neuerStudenten daselbst vorzunehmen. Die (endgültigen) Einträge derNamen jener in Villingen Rezipierten zeigen aber durchaus die Zügeder Hand des damaligen und in den folgenden Semestern amtierendenRektors (Kygelin), nicht die des erwähnten Dekans (Js. Gaudentiuss. oben). Derartige Zeugnisse könnten noch mehrere angeführt werden.

2. Mitunter kommt es sodann vor, daß die einleitende Formel(In rectoratu N. N.) oder die Überschrift der Semesterinskriptionen inandern, meist sorgfältigeren Zügen geschrieben ist als die Inskriptionenselbst; ferner, daß nach den Einträgen eines Semesters (durch sonstnichts zu erklärende) Lücken gelassen sind. Es ist wohl anzunehmen, daßjene Überschriften einstweilen (gleich bei Beginn des Rektorats) ge-schrieben und dann ein Zwischenraum für die erst später zu machendenEinträge gelassen wurde; wenn dann der Zwischenraum etwas zu großangenommen war, entstanden jene Lücken (ähnlich in Köln, vgl.-Keussen, Einl. vn).

3. Nur durch die Annahme einer zweimaligen Aufzeichnung er-klärt sich auch folgender Fall. Unter dem 14. Januar 1513 ist eincomes Bernhardus de Eberstein immatrikuliert. Erst am 17. März(feria V post dominicam iudica) desselben Jahres wird im Senat be-raten circa discordiam comitum de Tübingen et Eberstein quo adprelocationem attentetur, und beschlossen, wenn keine gütliche Über-einkunft zwischen den beiden selbst möglich sei, solle es bei demfrüheren Beschluß bleiben, ut senior in intitulatione precedat. . . .Aus diesen Worten geht doch meines Erachtens unzweideutig hervor,daß die endgültige intitulatio damals, am 17. März, noch nicht statt-gefunden hatte, sonst könnte nicht noch die Reihenfolge der offenbaran einem Tag Rezipierten (der Tübinger Graf fehlt leider in unsererMatrikel) in Frage stehen. Es liegen also in diesem Fall mindestenszwei Monate zwischen der Rezeption und erstmaligen Aufnotierung insKonzept (14. Januar, welches Datum dann auch in die Matrikel ein-getragen wurde) und dem späteren Eintrag ins Reine (nach 17. Märzdesselben Jahres).

4. Während des ganzen Sommerhalbjahrs 1566 sind alle Namen,vom ersten am 2. Mai inskribierten angefangen, von derselben Hand