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Einleitung.
daß nämlich der Eintrag alsbald ins Matrikelbuch selbst gemachtwurde und daß der angehende Studiosus selbst seinen Namen einträgt(wie heute). Bei dem letzteren Verfahren, das unter anderem im 17. Jahr-hundert in Straßburg vorgeschrieben war 1 , müßten, um nur eines zubemerken, die Schriftzüge bei jedem einzelnen Namen verschieden sein,was in keinem Semester in Freiburg in der hier zu besprechenden Zeitder Fall war, und bei dem ersteren wären die gleich zu nennendenzahlreichen nachträglichen Korrekturen nicht nötig, namentlich soweitsie die Reihenfolge betreffen.
Für diese zweimalige Aufzeichnung (auch vor 1581) zähle ich zu-nächst einige indirekte Beweise auf.
1. Sehr häufig kommt es vor, daß die Einträge gar nicht inchronologischer Reihenfolge gemacht sind, daß einzelne Namen undganze Gruppen eines oder mehrerer späterer Daten vor solchen einesfrüheren Datums eingetragen sind 2 . Oft fühlte man dann das Bedürf-nis, durch angebrachte Zeichen, wie a) b) oder andere die richtigeReihenfolge anzudeuten. Es leuchtet ein, daß solche Anachronismennicht möglich gewesen wären, wenn bei der Rezeption jedes einzelnengleich der Eintrag in das Matrikelbuch gemacht worden wäre; ebensoanderseits, daß derartige Nachlässigkeiten beim Übertragen leichtVorkommen konnten, hauptsächlich in heftig bewegten Zeiten, nament-lich wenn welche in Pestperioden außerhalb Freiburgs notdürftignur aufnotiert und erst später, vielleicht nachdem manche Zettel auchzeitweilig verloren oder dieselben wenigstens in Unordnung geratenwaren — nach der Rückkehr in Freiburg ins Reine übertragen wur-den. Gerade für solche Zeiten, wo die Universität oder doch einTeil ihrer Angehörigen floh, haben wir außer den oben genanntennoch besondere Belege dafür, daß das Matrikelbuch gar nicht mit-genommen wurde und erst nach der Rückkehr der endgültige Eintragvorgenommen wurde. So wurde erst am 24. April 1554, währendschon im Januar mit der Aufnahme in Villingen begonnen wordenwar, ausdrücklich beschlossen: Villingenses . . . susceptos studentes
1 Die Statuta acad. Argentinensis, 1034 oder Mitte des 17. Jahrhunderts ge-geben (vgl. Z. G. 0. XXVIII 212), schreiben G)r: Zum dritten soll der rector diematriculam studiosorum universitatis halten, und darzu ein ordentliches buch beysich in seinem hause haben, in welches ein jeder studiosus publicus, er kommegleich frembd her oder werde aus unserm gymnasio ad publicas auscultationes ad-mittiert, mit eigener band sich einsclireiben, auch also baldt mit handtgegebenertrew . . . ilnne angeloben lassen etc. — In früheren Zeiten war dieses Verfahrensehr selten; vgl. die Ausführungen Eulenburgs, Frequenz der deutschen Uni-versitäten 17.
2 Ähnliche Anachronismen finden sich auch in der Artistenmatrikel und beiden Promotionsaufzeichnungen.