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Einleitung.
der nicht vom Adel war, mehr gab, vgl. den Eintrag vom 18. April1529: dedit 6 solidos (also das Doppelte) pro inscriptione, et non estnobilis, was mit besonderer Genugtuung gebucht wurde.
In den genannten beiden Quellen (Statuten und Konzepte) sindaber zwei Kategorien (abgesehen von vereinzelten Fällen) nicht mitaufgeführt von Immatrikulierten bzw. zu Immatrikulierenden, die eben-falls nichts zu zahlen hatten, nämlich die Söhne von Lehrern derUniversität und die Pauperes.
Scl»n am 21. Februar (secunda feria post invocavit) 1480 beschloßder Senat, quod in antea filii naturales et legitimi doctorum et magi-strorum regentium in universitate Friburgeusi gratis in matriculamuniversitatis intitulentur. Und als der Rektor am 9. Februar 1542im Senat anfragte, an nummos intitulationis a filiis domini Georgii Ameliipie memorie, quos intitulavit, debeat recipere, wurde ihm vom Senatgeantwortet: ut nihil ab eis recipiat, cum ipsi filii ordinarii et consiliariiuniversitatis fuerint. Warum der Rektor in diesem Fall schwankte underst beim Senat anfragte, geht aus der Stelle selbst nicht hervor.Entweder war die Bestimmung in Vergessenheit geraten oder, wasmir wahrscheinlicher ist, er war im Zweifel, ob sie sich auch auf(ungeratene) Söhfte verstorbener Kollegen beziehe, denn der Vater warim Oktober 1541 gestorben, die Söhne aber erst 11. Februar 1542immatrikuliert h
Aus demselben Jahr 1480 schon findet sich in den Protokollender Artistenfakultät vom 21. Januar eine Definition des Begriffespauper: Deliberatum est . . . super scolarium paupertatem, quis cen-seatur pauper, placuit . . ., quod quicunque esset in servicio constitutuscum doctore, magistro vel cive aut vinctus laboribus in toto vel in parteconquireretur, quod ille censeatur pauper. Alle diese pauperes warenvon der Zahlung der Inskriptionsgebühr befreit, wie auch, nament-lich in späteren Zeiten, wo derartige Angaben häufiger sind, ziem-lich zahlreiche Bemerkungen im Matrikeltext nihil (nil) dedit, quiapauper (est) beweisen. Arme Studenten gab es ja immer, selbst solche,die nicht nur nichts hätten bezahlen können, sondern sogar positivvom Rektor unterstützt wurden 1 2 . Unter den Exposita des Rektorsin den erwähnten Konzepten finden sich sehr zahlreich solche, größereund kleinere, Unterstützungssummen an arme Studenten, z. B. pauperi
1 Auch bei den Juristen wurden Dozentensühne gratis inskribiert; vgl. dieAnmerkung zu dem 5. Mai 1593 inskribierten Melchior Angerer. Es ist wohl nurZufall, daß wir für die andern Fakultäten nicht dasselbe bezeugt finden.
2 Am 14. Februar 1661 wünschte die Stadt Freiburg eine Bettlerordnung zumachen, allein habe sie bedenckhen, ob und was gestalten die arme studiosi abzue-schaffen, yber welches mit iro statt ferners zue deliberieren erkhannt.