]. Beschreibung der Matrikelbände und Grundsätze für die Textwiedergabe.
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jener Gelegenheit, namentlich bei Stipendienbewerbungen und -Ver-gebungen, bei manchen Namen jene Bezeichnungen, die sich auf die oberenGymnasialklassen beziehen, beigesetzt sind, während sie bei demselbenNamen und zu derselben Zeit (oder noch früher) in der Matrikel fehlen.
Manche dieser Mängel erklären sich aus der Art und Weise, wiedie Inskription vor sich ging, worüber unten näheres folgt. So auchdie ungleiche Schreibung der Personennamen (Vor- und Geschlechts-namen) in der allgemeinen Matrikel und in den Spezialmatrikeln dereinzelnen Fakultäten. Wenn z. B. am 20. Oktober 1655 in die all-gemeine Matrikel ein fr. Germanus Vogler eingetragen ist, im gleichenSemester in der Matrikel der theologischen Fakultät ein fr. RomanusVogler, oder dort ein fr. Bernliardus Ihlin, hier ein fr. EberhardusJelin, oder dort ein fr. Nicolaus Codier, hier ein fr. Nicolaus Locher,so liegt offenbar ungenaues Aussprechen seitens des betreffendenStudierenden oder aber Unachtsamkeit des Schreibers vor: welchervon beiden Einträgen dann der richtige ist, wird sich, wenn nichtweitere Belege vorhanden sind, schwer feststellen lassen. Daß solcheUngenauigkeiten und Unsicherheiten namentlich bei fremden Namen,bei denen von Polen, Franzosen u. a., vorkamen, liegt auf der Hand.
Von der geradezu heillosen Orthographie jener Zeit — nament-lich der Verdopplung und Verdreifachung der Konsonanten u. a. —ausführlicher zu sprechen, hieße Eulen nach Athen tragen, sie ist jaauch, wie schon gesagt, keine Eigentümlichkeit nur unserer Matrikel.Oft findet sich auch eine Verwechslung und ungenaue Gebrauchs-weise der Vokale, wie Gästlein und Göstlein (Göstlin), Würz und Werzu. ä. Im Personenregister wird also in solchen Fällen immer zu ver-weisen sein, auch da, wo eine der Spezialmatrikeln die Variation bietet.Große Regellosigkeit herrscht bekanntlich in jener Zeit namentlichim Gebrauch der großen und kleinen Anfangsbuchstaben. Ich habemich in all diesen Dingen bei der Wiedergabe im allgemeinen an jenemustergültigen Grundsätze gehalten, die Jul. Weizsäcker im Vor-wort zum ersten Band der deutschen Reichstagsakten (unter KönigWenzel I. Abt. 1376—1387, München 1867, lx—lxxxiv) zunächstfür die Edition mittelalterlicher Texte aufgestellt hat, Grundsätze, dieauch für Texte des 16. und 17. Jahrhunderts noch Anwendung findendürfen. Offensichtliche Schreibfehler (z. B. Febuarii oder Ferbuarii)sind demnach — um nur das Allerwichtigste zu nennen — still-schweigend verbessert, ebenso die unsinnigen Verdopplungen (und"Verdreifachungen) der Konsonanten ohne weiteres vereinfacht, abge-sehen von den Eigennamen, große Anfangsbuchstaben nur am Beginneines neuen Abschnittes und bei Eigennamen (Orts- und Personen-namen) und den von solchen abgeleiteten Adjektiven verwendet. Auch