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Einleitung.
In der Matrikel der Artistenfakultät und dem Promotionsbuchder Artisten finden sich nicht wenige Namen, die in der allgemeinenMatrikel fehlen 1 , trotzdem doch, wie wir weiter unten sehen werden,ersteres den Eintrag in die allgemeine Matrikel voraussetzt.
Ebenso finden sich in den Senats- und Fakultätsprotokollen mehrals einmal Namen von solchen, die als hier studierend bezeichnetwerden 2 . Hier kann freilich auch ab und zu Unterlassung der In-skription durch den betreffenden Studierenden vorliegen, wie ebenfallsunten auseinander gesetzt werden wird. In einem Fall ist es abersogar ausdrücklich in den Protokollen bestätigt, daß. der Betreffendesich auf Ermahnen habe eintragen lassen, und es handelt sich nurnoch darum, daß er auch die Inskriptionsgebühr bezahlte 3 .
An mehreren Stellen legt auch die Matrikel selbst direktesZeugnis ab von ihrer Unvollständigkeit und Ungenauigkeit, da näm-lich, wo von einer zweiten Inskription die Rede ist, ohne daß sichin dem uns überlieferten Matrikeltext eine erste des betreffendenStudenten finden läßt. Ich verweise hier nur auf die betreffendenStellen. Es sind: Hugo Portyer 15. November 1591, Jacobus Büchner11. September 1601, mgr. Christian Sutor 3. Januar 1603, AndreasFaistlin 12. April 1603, Jo. Schedler 4. Dezember 1606, Conr. Phi-lippus Colbius 16. Oktober 1608; überall wird eine zweite Inskriptionbehauptet (denuo inscriptus o. ä.), an einigen der genannten Stellensogar genau angegeben, vor wie langer Zeit die erste Immatrikulationstattgefunden habe (ante quinque annos fuit inscriptus u. ä,), tatsäch-lich aber ist der erste Eintrag vernachlässigt.
Einmal mußten die Väter der Hohen Schule selbst die Unvoll-ständigkeit der von ihnen angelegten und geführten Matrikel zu-gestehen. Am 12. Mai 1581 hatte nämlich Dr Georg Erensperger
1 Als Beispiele nenne ich einen Jo. Scherer (Rasoris) de Friburgo, der hierbacc. a„ mgr, dec. fac. art. (1478/79) und Rektor (1479) war, sodann Victorinus
Strigel de Kaufbeuren, der 30. April 1539 bacc. a. wurde. Es ist der — am Randdes Promotionsbuchs als haereticus bezeichnet — für die Ausbreitung von LuthersLehre in seiner Vaterstadt so energisch tätige Mann, der auch in Jena, Heidelbergund Leipzig sich inskribieren ließ, vgl. auch Schreiber II 2.
3 So ist z. B. durch einen Eintrag in das Senatsprotokoll vom 8. Juni 1509bezeugt, daß kein Geringerer als Dr Thomas Murner damals an der Universitätgeweilt hat, eine Tatsache, die auch anderweitig bestätigt ist (vgl. Allg. D. Biogr.).Auch findet sich der Name Murners 26. März 1506 als Lic. theol. und 27. März1506 als Dr theol. in den Acta fac. theol. (vener. pater Th. M. de. Argent. ord.minor.), ln die allgemeine Matrikel eingetragen aber ist er nicht.
3 ... ex parte Petri Contzii. qui se inscribi fecit, decretum est, quod pecu-niam intitulationis ante suum discessum pendat domino rectori, et priusquamreversus fuerit, significetur ei, quod penam duorum florenorum inciderit proptersuos excessus aut ingrediatur carceres. 13. Jan. 1533. Prot. sen.