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1 (1907) Einleitung und Text
Entstehung
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1. Beschreibung der Matrikelbände und Grundsätze für die Textwiedergabe.

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z. B. 1464, 1465, 1466, 1556, 1563, wo mitunter geradezu penultimadies Octobris als vigilia Omnium Sanctorum bezeichnet wird. Die amTag der Rektoratswahl (also gewöhnlich 30. April und 31. Oktober)Inskribierten werden meistens noch zum vorhergehenden Semester ge-rechnet, da die Amtszeit des neuen Rektors offenbar erst am 1. Maibzw. 1. November anfing. Ausnahmen kommen aber auch hier vor,derart, daß also z. B. ein am 30. April Immatrikulierter schon zumSommerhalbjahr gerechnet wurde (so z. B. 1537) oder ein am31. Oktober schon zum Winterhalbjahr (so z. B. 1539) h

Was nun die Einträge selbst betrifft, so bedauere ich, hier gleicheinleitend auch von der Freiburger Matrikel das erklären zu müssen,was schon vor mehr als einem Menschenalter einer der ersten, diesich mit diesen Dingen beschäftigten, E. G. Gersdorf, von der LeipzigerMatrikel zugestand. In einem Beitrag zur Geschichte der UniversitätLeipzig (enthaltend die Rektoren nebst summarischer Übersicht derInskriptionen von der Gründung bis zur Gegenwart) in den Mit-teilungen der deutschen Gesellschaft zur Erforschung vaterländischerSprache und Altertümer in Leipzig Y (1872) 1 klagt er:Zuerstfordert die historische Wahrheit das offene Eingeständnis, daß dieMatrikel selbst nicht mit der Genauigkeit geführt worden ist, umannehmen zu dürfen, dieselbe enthalte die Namen aller, welche jeeinmal in Leipzig den akademischen Studien obgelegen haben . . .Leider muß das, wie erwähnt, auch von unsern Matrikelbüchern ge-sagt werden 1 2 . Ich könnte dafür eine Reihe von Belegen anführen,begnüge mich aber mit einigen wenigen charakteristischen.

1 Bei der geringen Zahl der Professoren bekleidete damals ungleich häufigerals heutzutage ein und dieselbe Person das Rektorenamt. (Beispiele ergeben sichaus den Anmerkungen unter dem Text, vgl. auch meine Mitteilungen aus denMatrikelbüchern der Universität Freiburg in der Zeitschrift der Gesellschaft fürBeförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde für Freiburg etc. XIII,Freiburg 1897, 13.) Dies war geradezu so selbstverständlich, daß oft gleich sub primorectoratu N. N. geschrieben wurde, in der Voraussetzung, daß weitere Rektoratedes Betreffenden folgen würden. Daß diese Voraussetzung auch einmal täuschenkonnte, zeigt das Beispiel keines Geringeren als Geilers von Kaisersberg, der nureinmal (1476/77) Rektor war, bei dem also primo füglich hätte weggelassen werdenkönnen. Anderseits könnte man fast versucht sein, aus der Weglassung derOrdinalzahl (primo) zu schließen, daß die Einträge erst gemacht wurden, als schonsicherstand, daß der Betreffende nicht noch einmal Rektor werde, so z. B. also imFalle Matz, der 1475/76 Rektor war (sub rectoratu), nicht vor 9. November 1478,wo Matz um seine Entlassung bat und sie erhielt (vgl. Schreiber, Gesch. d. Univ.Freiburg I 118).

2 Über solche Lücken vgl. für Heidelberg Toepke, Matrikelausgabe, Einl.xixff; Keussen, Matrikelausgabe xvi, und allgemein Fr. Eulenburg, Die Frequenzder deutschen Universitäten, Leipzig 1904, 18.