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dirung immerwährender Renken, giebt es noch zweyandere, die zwischen jenen beyden gleichsam in der Mit-te stehen. Diese Methoden sind, das Borgen auf An«mmacen für eine gewisse bestimmte Anzahl von Jahren,und das Borgen auf Leibrenten.
Wahrend der Regierung des Königs Wilhelmund der Königin Anna, wurden oft große Summenauf Annuitäten bestimmter Jahre, eines bald langem,bald kürzern Zeitraums erborget. Im Jahre 169zging eine Acte durch beyde Parlamentshäuser, kraftderen eine Million aus jährliche Renten von vierzehnvom Hundert oder 140,000 Pfunden St., sechzehnJahre lang zu bezahlen, geborgt wurde. Im Jahr1691 war ebenfalls durch eine ParlamenlSacte, eineMillion auf Leibrenten, unter Bedingungen geborgtworden, die heut zu Tage sehr vcrchcilhaft scheinen wür-den. Aber die Unterzeichnung wurde doch nicht voll-zählig. Im folgenden Jahre wurde der Defecc durchein neues auf Leibrenten von vierzehn Prvcenk aufge-nommenes Darlehn gedeckt: so daß die Renten vonsiebe:» Jahren den» Kapitale beynahe gleich waren. ImJahr 16 95 wurde den Personen, die diese Annuitätengekauft hatten, erlaubt, sie gegen andere^ die sechs undneunzig Jahre lang bezahlt werden sollten, zu vertau-schen, wofern sie zu jedein Hundert Ps. Sc. noch dreyund sechzig Pfund hinzuzahlen würden. Es wurde alsoder Unterschied des Werths zwischen vierzehn Procentan Leibrenten, und vierzehn Procent an Renten aufsechs und neunzig Jahre, auf drey und sechzig vomHundert des geliehenen Kapitals berechnet, das heißt,die Renten von viertehalb Jahren waren dein ganzen
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