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3 (1799)
Entstehung
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413
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den, Kapital und Zinsen des geborgten Geldes wiederzu bezahlen: so mußten sie sich nun begnügen, nur fürdie Bezahlung der Zinsen oder solcher Annuitäten, wel-che den Zinsen gleich gelten, die Fonds ausfindig zu ma-chen. So brachten unvorsichtige Attticipationmnothwendig auf die noch verderblichere Methode immer-währende Schulden zu fundiren. Ob nun gleich beydieser letztem Art Geld zu borgen, aus einem bestimm- ^ten Termine, wo die öffentlichen Einkünfte bsfreyt seynsollen, ein so unbestimmter wird, daß er gar nicht mehrmit Wahrscheinlichkeit zu erwarten steht: so sind dochdie Summen, welche auf diese neue Art erborgt werdenkönnen, um so viel größer, als die, welche sich ausdie alte der Anticipationen aufbringen lasten - daß, nach-dem man einmahl mit der neuen Methode bekannt war,,man sie bey großen Bedürfnissen des StaatS fast durch-gängig vorzog. Der gegenwärtigen Noth abzuhelfen,jst immer der Gegenstand, welcher die mit der Ver-waltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar be-schäftigten Personen vornehmlich interessier. Disöffentlichen Einkünfte von den darauf hafteten Lastenfrey zu machen diese Sorge überlassen sie den Nach-kommen.

Wahrend der Regierung der Königin Anna warder übliche Zinsfuß von sechs auf fünf von Hundertherab gesunken. Im zwölften Jahre dieser Regie-rung wurden fünf vorn Hundert, bey Darlehen aufPrioatsicherheit, zrnn gesetzmäßigen Zinsfüße bestimmt»Nicht lange darauf waren die meisten der nur für eineZeit lang aufgelegten Steuern immerwährend gemacht,,und in den KMegirten, den Südsee-, und den allgcL

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