Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
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lagen immerwährend gemacht, und in einen andern ge-meinschaftlichen Fond vereiniget, welcher den Namendes allgemeinen Fonds bekam, und zur Bezahlunggewisser Annuitäten, auf den Belauf von 724,849Pf. St. 6 Schill. r ok Pfenn. bestimmt war«

Alle diese jetzt angeführten ParlamentSartcn alsomachten Auflagen immerwährend, die zuvor nur aufeine bestimmte'Anzahl von Jahren waren aufgelegt wor-den, wiesen den aus ihrem Ertrage erwachsenden Fond,nicht wie zuvor zur Bezahlung des Kapitals, sondernnur zur Bezahlung der Zinsen an, und machten ausbloßen Anticipationen eigentliche Staatsschulden.

Hatte die Regierung nie Geld auf eine andere Wei-fe, als durch Amiripationcn aufgebracht: so hätten ineinigen Jahren sich ihre Schulden von selbst bezahlt,und ihre Einkünfte frey gemacht; vorausgesetzt,daß sie die angewiesenen Fonds nicht mit mehr Lastenbeschwert hätte, als davon in dein gesetzten Zeitraumebezahlt werden konnten, und daß sie nicht neue Antici-pationen gemacht hätte, ehe die Termine zur Bezah-lung der alten abgelaufen waren. Aber der größte Theilher europäischen Regierungen war nicht im Stande, die-se Vorsicht zu beobachten. Sie haben sehr häufig selbst,bey der ersten Anticipation aus den Fond, welchen siebestimmten, mehr Zahlungen angewiesen, als darausbestellten werden konnten. Und wenn dieß auch nichtgeschahe: so waren sie doch gemeiniglich zu einer zwey-ten und dritten Antieipation genöthigt, ehe der Terminder ersten abgelaufen war. Da also die Fonds, wel-che sie auömitteln konnten, durchaus unzulänglich wur-den,