Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
404
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der!» Inhaber fähig gemacht: und geltet!/ wenn sichdie Gerechtigkeit der Regierung allgemeines Zutrauenerwerben hat/ auf dein Markte mehr, als wofür sieursprünglich waren ausgegeben worden. Der Kauf-mann und der geidreiche Mann machen Geld, indemsie der Regierung Geld borgen; und sie vermehren ihrKapital, anstatt es zu vermindern. Sie sehen es da-her gemeiniglich als eine Begünstigung an, wenn siebey einem neuen Darlehen, unter den ersten Suchersbenten einen Platz erhalten. Und hierin liegt al-so der Grund von der Bereitwilligkeit, mit welcher-in einem Hündelsstaare, die Unterthanen der Regie-rung Geld vorschießen.

Bou der andern Seite ist die Regierung eines sol-chen Staats sehr geneigt, sich auf das Vermögen unddie Bereitwilligkeit ihrer Unterthanen, ihr, bey außer-ordentlichen Gelegenheiten, Geld zu leihen, zu verlas-sen. Und weil sie voraussieht, daß es ihr leicht fallenwird, zu borgen: so halt sie sich um desto wenigerverpflichtet, zu süMMdltt«

Bey einer noch unrultivirken Gesellschaft, giebtes weder große Kapitalien, die im Handel, noch sol-che, die in Mamlfacturen angelegt wären. Wenn ein-zelne Personen Geld sammeln: so verbergen sie es-weil ße der Gerechtigkeit, oder der Rechtspflege desStaats nicht trauen, und fürchten, daß ihnen ihreSchätze gar bald würden geraubt werden, wenn inanwüßte, daß sie deren hätten- und wo sie sie hätten.Unter solchen Umstanden wird gewiß niemand - oder ei-ne sehr geringe Anzahl vermögend seyn, der Regierungin Nothfällen Geld vorzustrecken. Der Landesherr