rie und Marseille besteht, —> zusammen provmLesLl'ecranZer eüscffik ") genannt, — wird wirklich inAbsicht der Ein - und Ausfuhrzölle, wie ein fremdes Landbehandelt. Sein Verkehr mit dem Auslande ist völligfrey; sein Verkehr mit den übrigen Provinzen Frank-reichs ist eben den Einschränkungen und Auflagen unter-worfen, womit der Handel mit fremden Scaaten be-schwert ist.
Sowohl in den Provinzen der fünf großen Ver-pachtungen, als in den für fremd gehaltenen Pro-vinzen giebt es viele örtliche Auflagen, die nur einzelneStädte und Distrikte betreffen. Einige dergleichen giebteö selbst in den als wirklich fremd behandelten Pro-vinzen , besonders in der Stadt Marseille. Es ist un-uöthig, hierbei) noch zu erinnern, wie vielen Einschrän-kungen des inneren Handels ein Land unterworfen seynmuß, dessen Provinzen auf eine so ungleiche Weise inAbsicht der Auslagen behandelt werben, und welche Men-ge von Beamten nöthig ist, um die Gränzen dieser Pro-vinzen zu bewachen.
Außer den allgemeinen Einschränkungen, welcheein so verwickeltes Finanzsystem nothwendig gemacht hat,ist der Handel mit Weine, — vielleicht nach dem Ge-treide dein wichtigsten Erzeugnisse von Frankreich, —noch besondern Einschränkungen unterworfen, die davonherrühren, daß die Weinberge gewisser Provinzen undBezirke besonders haben begünstigt werden sollen. Man
wird,
Man sehe la-clrer äe 1'^amiliiürsüon 6si kinsncLs en krsn-«s. 'yome H. p. 216. 217. A- d. U.
Smith Unters, z. Th. B b