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und dieser richtet, wenn er entdeckt wird, durch Verlustder Waaren und andere Strafen, den Schleichhändler zuGrunde; einen Menschen, der zwar, als Uebertreterder Gesetze seines Vaterlandes, sehr tadelnSwenh, aberdoch an sich vielleicht kein schlechter Bürger, vielleicht un-fähig ist, die Gesetze der natürlichen Gerechtigkeit zuverletzen, und immer schuldlos geblieben seyn würde,wenn nicht die Gesetze aus einer an sich erlaubten Hand-lung ein Verbrechen gemacht härten. Besonders wer-den in Ländern, wo wenigstens der allgemeine Verdachtherrscht, daß die Regierung vielen unnöthigen Aufwandmacht, und daß die öffentlichen Einkünfte übel ange-wandt werden, die Gesetze, welche diese Einkünfte schü-tzen sollen, nicht sehr geachtet. Wenige Leute machensich aus dem Schleichhandel ein Gewissen, wenn sie ei-ne sichere und leichte Gelegenheit dazu finden, ohne ei-nen Meineid begehen zu dürfen. Die durch Schleich-handel eingebrachten Waaren zu kaufen, heißt augen-scheinlich zu dieser Uebertretung der Gesetze, und dem sooft damit verbundenen Meineide aufmuntern. Und dochwürde in den meisten Ländern, ein Mensch, der dar-über Bedenken äußerte, für einen pedantischen Heuchlergehalten werden, und anstatt dadurch Zutrauen gegenseine übergroße Ehrlichkeit zu erwecken, nur den Ver-dacht erregen, daß er ein größerer Betrüger sey, alsdie meisten. seiner Mitbürger. Diese Nachsicht des Pu-blicums muntert natürlicher Weise den Schleichhändlerzur Fortsetzung eines Gewerbes auf, von welchem ersieht, daß es, trotz des Verboths der Gesetze, doch vonseinen Mitbürgern als etwas fast ganz unschuldiges an-gesehen wird. Und wenn dann die ganze Strenge derFinanzgesetze auf ihn zu fallen im Begriffe ist: so wagt
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