Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
375
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sowohl, als zufällige Einkünfte einen Theil des Ertragsjener Auflagen hinweg nehmen; der also nicht in dieSassen des Staatö kommt, und doch vom Volk erhobenwird. Doch muß man gestehen, daß diese Erhebungs-kosten in Großbritannien mäßiger, als in den meistenandern Ländern sind. In dem mit dem fünften Julius»775 sich endigenden Jahre war der rohe Ertrag allerunter der Verwaltung der Acciscommisston stehendenAbgaben, d. h. vor Abzug der Unkosten, 5,507,508Pfund Sterlinge 18 Schillinge 8^ Pfennige, undvon dieser Summe machten dieHebungskosien nicht mehr,als fünf und ein halbes vom Hundert. Von jenemrohen Ertrage der Zölle und Accisen aber müssen diedaraus bezahlten Ausfuhrprämien und Rückzölle noch ab-gezogen werden; da dann der reine Ertrag, oder das,was wirklich in die Schatzkammer kömmt, noch hinterfünf Millionen zurückbleibt. Die Erhebung der Salz-steuer, die auch unter die Acciscabgaben gehört, aberauf eine andere Art verwaltet wird, ist weit kostbarer.Der reine Ertrag der Zölle erreicht noch nicht zwey undeine halbe Million Pfund Sterling. Und von dieserSumme gehen mehr, als zehn Procente, auf die Er-hebungskosten, theils durch Besoldung der Beamten,theils durch zufällige Ausgaben ab. Nun sind aber diezufälligen Einnahmen der Zollbcdienten allenthalben weitgrößer, als ihre Besoldungen. In einigen Häfen ma-chen jene das zwey - und dreyfache von diesen aus. Wennalso die Gehalte zehn Procente ausmachen: so werdendie Erhebungskosten, im Ganzen, wozu die Accidenziender Beamten mit gehören, auf mehr, als zwanzig oderdreyßig Procente gerechnet werden können. Die Acci-sebedienten haben wenige, oder gar keine zufälligen Ein-

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