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auf die Unterthanen eines andern Staats legen kann,ohne seinen eigenen zu schaden. Der allerwicktigsteTransito-Zoll, der irgendwo in der Welt bezahlt wird,ist der, welchen der König von Dänemark den durchden Sund passtrenden Schiffen abfordert.
Solche Auflagen, die, wie der größere Theil derZoll - und Acciscgefälle, von den Luruswaaren erho-ben werden, fallen zwar ohne Unterschied auf alle Ar-ten der Einkünfte, und werden zuletzt, und ohne alleVergütung, von den Consumenten der so impostirtenWaaren bezahlt: aber sie fallen nicht allen Individuenin gleichem Maße zur Last ; und stehen auch nicht im-mer mit den Einkünften derselben im Verhältniße. Daes von der Willkür jedes Menschen abhängt, wievieler verzehren oder verbrauchen will: so richtet sich auchder Beytrag, den er zu jenen Auflagen giebt, mehrnach seiner Denkungsart und seinem Charakter, alsnach seinem Vermögen. Der Verschwender zahlt mehr,der Sparsame zahlt weniger, als er, nach Verhältnißseiner Einkünfte thun sollte. Der minderjährige, zumBesitze eines großen Vermögens bestimmte Jüngling,trägt, durch seine Consumrion gemeiniglich wenig zurUnterstützung des Staats bey, ob dieser gleich durchseinen Schutz ihm seine künftigen großen Einnahmen si-chert. Die, welche im Auslande leben, tragen durchjhre Consumtion gar nichts zur Unterstützung des Vater-landes bey, in welchem doch die Quellen ihrer Einkünf-te liegen. Wenn dieses ihr Vaterland keine Randsteller,keine beträchtliche Abgabe von Uebertragung des beweg-lichen, oder unbeweglichen Eigenthums von einem Be-sitzer zum andern, kennt, wie dieß in Irland der Fall
ist: