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sicher derjenige Theil der Malztaxe, der eigentlich aufCider und Mumme lugt, vollkommen ersetzt.
Malz wird nickt nur zum Bierbrauen, sondernauch zu Verfertigung des gemeinen Branntweins und derstarkem geistigen Getränke gebraucht. Sollte die Malz-taxe auf achtzehn Schillinge vom Quarter erhöhet werden:so würde es vielleicht nothwendig seyn, von andern Acci*fkgefällen, welche von diesen Sorten geistiger Getränke,von denen Das Malz ein Material ausmacht, bezahltwerden, etwaL abzulassen. In den gebrannten Was-sern, die man tn England Malzgeisi nennt, macht dochdas Malz nur einen dritten Theil der Materialien aus;die beyden andern Durcheile sind entweder rohe Gerste,oder Weitzen und Gerste zu gleichen Theilen gemischt.Bey der Distillation der gebrannten Wasser ist sowohl dieGelegenheit, als die Versuchung zum Unterschleifeweit größer, als in einer Brauerey oder in einem Malz.Hause. Die Gelegenheit ist größer, weil die Waarevon geringerem Umfange und größerem Werthe ist;und die Versuchung ist größer, weil die Abgabe mehrbetragt; denn sie belauft sich hier auf drey Schillingezehn und zwey Drittheil Pfennig *) für den Gallon.
Wenn
*) Obgleich die auf den rectificirten Weingeist unmittelbar geleg,tcn Auflagen nur zwey Schillinge sechs Pfennige für den Gallonbetragen: so steigen sie doch, wenn die auf die gemeinen Brannt-weine, — von welchen jener abgezogen wird, gelegten Abgabenbinzugcfügt werden, auf drey Schillinge, zehn und zwey Fünf,theil Pfennige. Sowohl der gemeine Branntwein, als derWeingeist sind jetzt, um den Untcrschleifen vorzubeugen, nachdemjenigen angeschlagen worden, was sie beym DistrenHentthalten.