ren Preis noch um etwas mehr, als sie selbst betragt:weil der, welcher sie auf den Markt bringt, und dieAustage vorschießt, sie mit Zinsen wieder erhalten will.Eine solche Austage verursacht also eine Erhöhung desArbeitslohns, die diesem Steigen der Preise angemes-sen ist.
So wirkt also eine Austage auf die Nothwendig-keiten des Lehens genau wie eine Austage, die unmittel-bar auf den Arbeitslohn gelegt wäre. Sie wird nichtvon dem Arbeiter selbst, sondern von dem, der ihn zurArbeit angestellt hat, vorgeschossen: der, wenn er emManufacturist ist, sich an dem Käufer seiner Waaren,Durch Erhöhung ihrer Preise; und wenn er ein Pachterist, an dem Grundhern durch Verminderung der ihmzu zahlenden Rente erhohlt.
Anders ist es mit Auflagen auf Dinge, die ich zumLuxus rechne, wenn es auch nur ein Luxus für die Ar-men ist. Wenn der Preis solcher Artikel durch eineAuslage steiget: so wird nicht nothwendig der Arbeits-lohn dadurch erhöhet. Man lege, zum Beyspiel, ei-ne Austage auf den Toback, ob er gleich eben sowohlzum Luxus der Armen, als der Reichen gehört: er wirddennoch kein Steigen des Arbeitslohns hervorbringen.In England betragen die Auflagen auf Toback, drey-mahl, in Frankreich funfzehnmahl so viel, als sein ur-sprünglicher Preis ausmacht; und doch scheint in kei-nem von beyden Landern der Tagelohn dadurch erhöhetworden zu seyn. Dasselbe kann von den Auflagen aufThee und Zucker gesagt werden, die in Holland undEngland die Luxuswaare des gemeinsten Mannes ge-worden sind, so wie es die Schokolade in Spanien seyn
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