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3 (1799)
Entstehung
Seite
319
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ist das, was jeder einzelne abzugeben hak, von Jahrzu Jahr verschieden, und richtet sich nach Umständen,über welches der Einnehmer der Auflage oder der Com-missar, welchen der Intendant ihm beygesellt, alleinRichter ist.

In Böhmen sind, nach der neuern Einrichtung,welche die Finanzen im Jahr 1748 daselbst bekommenhaben, die Handwerker mit einer schweren Austags be-legt worden. Sie werden in vier Klassen getheilt. Diehöchste zahlt des Jahrs hundert Kaysergulden; diezweyte siebenzig, die dritte fünfzig, die vierte, welchedie Dorfhandwerker, und von den städtischen die ärm-sten und niedrigsten unter sich begreift, fünf und zwan-zig Gulden *).

Die Belohnungen, welche eigentliche Künstler undGelehrte für ihre Arbeiten erhalten, stehen, wie ich imersten Buche gezeigt habe, mit dem Erwerbe, den dieHandarbeiter in ihrem Gewerbe machen können, inrinem gewissen Verhältnisse Würden jene Belohnun-gen der Künstler und Gelehrten mit Auflagen beschwert:so könnte daraus nichts anders folgen, als daß ihre For-derungen noch um etwas mehr, -als die Auflage betragt,stiegen. Wenn dieses nicht geschahe, oder wenn dieseerhöheten Forderungen unerfüllt blieben: so würden dieseLebensarten nicht mehr durch den höher» Gewinn dengroßem Aufwand, den sie verursachen, ersehen; sie wür-den gegen die übrigen Gewerbe verlieren; sie würdenalso von vielen verlassen werden, die sich ihnen sonst ge-widmet

*) Klei», e. I. O. lome II. x>. 87,