Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
317
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als genöthigt, sie auf den Preis seiner Wachen zuschlagen. Der Verzehrcr also ist es , der zuletzt dendurch die Auflage crhdhetcn Arbeitslohn, nebst demGsminnste, den noch überdies l der Manufacttnhcrrauf diesen erhöheken 2lrbeitölohn zu machen gedenkt,bezahlen muß. Trifft jene Auslage die Arbeiten desLandbaues: so ist es der Pachter, welcher sie vorschie-ßen, und ihrentwegen ein größeres Kapital, als zuvorin die Wirthschaft stecken muß, wenn er dieselbe An-zahl Arbeiter unterhaken will. Um nun dieses größereKapital nebst den: gehörigen Gewinnste davon, wiederaus der Wirthschaft herausziehen Zu können, muß ereinen größten Theil der Ernten, oder welches aufeins hinausläuft, den Preis eines großem Theils fürsich behalten, und dem Grundherrn einen kleinern, alsRente zugestehen. Auf den Eigenthümer der Lände-reyen wird also in diesem Falle jene Ansage, oder diedadurch veranlaßte Erhöhung des Arbeitslohns fallen«Er wird sich von seiner Pachtrenke, nicht nur so viel,sondern noch etwas mehr, als die 'Auflage betrage, müs-sen abziehen lassen, damit der Pachter außer seinemVorschüsse auch noch die Zinsen dieses Vorschusseserhalte.

Ueberhaupt wird also durch die Auflage, die un-mittelbar den Arbeitslohn belasten soll, zuletzt nur derPreis der Manufacturwaaren erhöht, und die Lcuidrentevermindert: und zwar beydes in einem höhern Gradeals geschehen siyn würde, wenn man die Abgabe unmit-telbar theils auf die Landrente, und theils auf den Ver-brauch jener Waaren gelegt hacke»

Wenn diese Folgen nicht immer entstanden sind,-wenn der Arbeitslohn nicht immer durch die auf ihn nn-

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