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sert worden: ist beydes dem Gläubiger und Schuldnernüß'jch, deren Sicherheit es vermehrt; und ist daherei e für den ganzen Staat wohlthätige Einrichtung.We n andcre Urkunden eben so registrier werden müssen:so bringt dieses oft- den einzelnen Personen Schaden undselbst Gefahr, ohne daß für daö Publicum ein großerVortheil daraus entstünde. Wenigstens selben keineRegister über Sachen gehalten werden, von welchenanerkannt ist, daß sie geheim gehalten werden müssen.Es ist zu viel gewagt, wenn man die Sicherheit derWürger in Absicht ihres Eigenthums, von der Ver-schwiegenheit der untern Finanzbedienken abhängigmacht. — Indeß hat die Einrichtung, daß die Re-gistrjrungSabgaben eine Quelle landesherrlicher Einkünftegeworden sind, leider! nur zu oft die Folge gehabt, daßdiese Registraturen ins unendliche vervielfältiget undauf vicle Verhandlungen ausgedehnt worden sind, dieeins öffentliche Vergewisserung weder zulassen noch be-dürfen. In Frankreich giebt es verschiedene Arten ge-heimer Registraturen; ein Mißbrauch, der zwar aussolchen Austagen nicht nothwendig entsteht, aber dochsehr natürlich durch sie veranlasset werden kann.
Solche Stempelgebühren, dergleichen in EnglandVon den Spielkarten, Würfeln, Zeitungen und Zeitschrif-ten entrichtet werden, ssind eigentlich Auflagen auf dieConsumiion. Ihre Bezahlung fällt zuletzt auf die Per-sonen, welche solche Waaren verbrauchen. Nicht vonandrer Art sind die, welche für das Recht, Wein, Bierund Branntwein im Einzelnen zu verschenken bezahltwerden. Der Absicht nach sollten sie vermuthlich aufden Gewinnst des Einzelnhandlerö fallen: dem wirkli-chen