Der letztere berechnet, was ihm das Gut und was ihmdie Abgabe kosten wird. Je mehr er auf diese rechnenmuß, desto weniger ist er geneigt si'ir jenes zu geben.Auflagen dieser Art fallen also oft auf Personen, die ineiner Art von Noth sind; und werden daher nich seltendrückend rind hart.
Abgaben auf den Verkauf neugebaneter Häuser,(bey denen das Gebäude, ohne Grund und Boden ver-kauft wird), fallen gemeiniglich auf den Käufer. Wenndieser dem Erbauer nicht die Auflage zugleich mit denübrigen Baukosten ersetzte: wer würde noch das Gewerbeforttreiben, und Häuser aus den Kauf bauen wollen. An-ders verhält es sich mit alten Häusern? Hier ist derselbeGrund, wie bey den Landgütern vorhanden, daß dieAuflage auf den Verkäufer fallen muß. Es ist nehm-lich gemeiniglich die Noth, die ihn zum Verkaufe zwin-get, oder es sind gewisse Umstände, die ihn dazu veran-lassen. — Wie viele neue Häuser des Jahrs in einerStadt gebauet, und zum Verkaufe ausgebothen werdensollen: das hängt großtentheils davon ab, wie groß dieNachfrage nach neuen Häusern sey. Ist diese nicht sobeträchtlich, daß der Erbauer seine Unkosten mit einembilligen Gewinnste herausbringt: so hört er auf zu bauenHingegen ist es gänzlich unbestimmt, wie viele alte Häu-ser des Jahres zum Verkaufe kommen sollen. Dießhängt von Zufällen ab, die mit der Nachfrage in garkeiner Verbindung, und also auch in keinem Verhält-nisse stehen. Zwey oder drey große Bankerotte in einerHandelsstadt bringen viele Häuser zum Verkaufe, unddiese müssen alsdann um denjenigen Preis loSgeschl-gcnwerden, der dafür zu erhalten ist.
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