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Auf die dem Ackerbaue gewidmeten Leibeigenenscheint ehedem in ganz Europa eine Kopfsteuer gelegtgewesen zu seyn. Noch jetzt wird eine solche Kopfsteuerjm russischen Reiche bezahlt. Wahrscheinlich sind umdeßwillen alle Arten von Kopfsteuer den Freunden derFreyheit so sehr verhaßt worden, weil sie sie für Zeichender Sklavcrey angesehen haben. Indeß ist jede Auf-lage, die jemand bezahlt, ein Zeichen, nicht daß er einSklave, sondern daß er ein freyer Mann sey. Siebezeichnet ihn zwar als Unterthan einer gewissen Regie-rung, aber auch als Eigenthümer eines gewissen Ver-mögens; und wer Eigenthum hat, kann nicht selbstdas Eigenthum eines andern seyn. Eine auf Sklavengelegte Kopfsteuer ist von der, welche freyen Leuten auf-gelegt wird, wesentlich verschieden. Die letztere bezahltjede Person für sich selbst; die erstere bezahlt für seineSklaven der Herr. Eine Kopfsteuer auf freye Leute istbald eine willkürliche, und bald eine ungleiche Austage:zuweilen ist sie beydes zugleich. Eine Kopfsteuer aufSklaven, ob sie gleich in gewisser Absicht ungleich seynkann, weil ein Sklave mehr werth ist, als der andere,ist doch auf keine Weise willkürlich. Jeder Herr, wel-cher die Anzahl seiner Sklaven kennt, weiß auch imvoraus, wie viel er zu bezahlen haben wird. Diesergroßen Verschiedenheit ungeachtet sind beyde Austagenals gleichartig angesehen worden, weil sie einen gemein-schaftlichen Namen haben.
Die Auflagen, welche in Holland auf das Haltender Dienstbothen beyderley Geschlechts gelegt sind, gehö-ren nicht zu denen, welche das Kapital, sondern zu de-nen, welche den Aufwand besteuern. Zu eben der Gat-tung