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unedler Art, entweder als Vasallen des Königs, odereines andern großen Herrn besaßen; aus welcher Artvon Lehnöträgern die sogenannten Copyholders in Eng.land entstanden sind. Andere, wenn sie auch nicht selbstEigenthümer wurden, erhielten doch die Ländereyen, diesie unter ihrem Lehnsherren anbaueten, auf eine langeReihe von Jahren in Pacht, und wurden auf diese Wei-se von ihnen weniger unabhängig. Die adelichen Guts«bescher scheinen den Grad von Wohlstand und Unabhän-gigkeit, zu welchem diese niedrigere Klasse von Landleu.ten gelangt war, mit einem neidischen und verachtendenUnwillen angesehen, und deßwegen gern eingeivilliget zuhaben, daß der Landesherr sie mit Abgaben belegte. Ineinigen Landern war diese Auflage auf diejenigen Lände,reyen eingeschränkt, welche als unadeliche oder als Bauer,guter eigenthümlich besessen wurden: und in diesem Fal.le hieß die Steuer oder die Taille eine Realsteuer,(1 .rille reelle.) Die von dem jüngstverstorbenen Kö-
nige von Sardinien eingeführte Landsteuer und die in denProvinzen Languedoc, Provence, Dauphins und Bre.tagne, in der Generalität von Montauban und in denElectionen von Agen und Condom, so wie auch in eini-gen andern Distrjcten Frankreichs gewöhnliche Taille, sindalles Auflagen auf unadeliche oder Bauergüter. In an-dern Ländern wurde die Abgabe auf die vorausgesetztenGewinuste aller derjenigen gelegt, welche Ländereyen vonandern im Pachte haben, es mochten nun dieses adelicheoder Bauergüter seyn ; und ln diesem Falle wurde dieTaille persönlich genannt. Von dieser Art ist sie inFrankreich, in den meisten derjenigen Provinzen, die,in der Finanzsprache des Reichs unter dem Namen ders>rü8 chcleÄion bekannt sind. Die Real-Taille, da
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