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Der schiveitzen'sche Canton Unterwaldcn wird oftdurch Stürme und Überschwemmungen verwüstet, wo-durch er also auch zu außerordentlichen Ausgaben genö-thigt ist. Bey solchen Gelegenheiten wird die ganzeLandcSgemeinde versammelt: und jeder Bürger giebt,wie man allgemein versichert, sein Vermögen mit dergrößten Offenherzigkeit an, um nach diesem Verhältnissezu jenen Unkosten beyzutragen. In Zürich befiehlt dasGesetz, daß in Nothfällen jeder nach seinem Vermögen,dessen Betrag er eidlich anzugeben verstichtet ist, zuden öffentlichen Bedürfnissen beysteure. Niemand hegtden Argwohn, daß einer seiner Mitbürger den Staatdurch falsche Angabe hintergehe. In Basel entsteht dasvornehmste Einkommen der Stadt aus einem kleinenZolle, der von ausgeführten Waaren entrichtet wird.Und das Vertrauen, welches man in die sämmtlichenKaufleute, ja sogar in die Gastwirkhe der Stadt seht, istso groß, daß man es ihnen selbst überläßt, die Rech-nungen über die in dem Canton, oder außerhalb dessel-ben verkauften Waaren zu führen. Jede drey Monatesenden sie diese Rechnung, unter welcher der Betrag derAuflage ausgeworfen ist, an den Seckelherrn oder denSchatzmeister des Staatö. Nicht der geringste Ver-dacht waltet darüber ob, daß jemand dieses in ihm ge-setzte Vertrauen zum Schaden des Staats mißbrauche. *)
- Daß jeder Bauer sein Vermögen eidlich anzugebenverpflichtet wird, muß, wie es scheint, in diesen Schwei-tzercantons nicht für etwas lästiges gehalten werden.In Hamburg würde es die größte aller Beschwerden zu
, seyn
*) Ltemoires concsrn. tcs Oroics Lc. lom. I. x. iLz. iLü. 171.
Smith Unters, z. Th. T