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te, stand der Zinsfuß auf sechs vom Hunderte. Manglaubte also, auf jedes Hundert Pfund Sterling Kapi-tal, eine Auflage von vier und zwanzig Schillingen, demfünften Theile von sechs Pfunden, gelegt zu haben.Seitdem der gesetzmäßige Zinsfuß auf fünf vom Hun-derte herabgesetzt werde» ist, soll jedes Hundert PfundSterling Kapital, nach den Grundsätzen dieser Besteue-rung , nur mit zwanzig Schillingen angesetzt seyn. Diedurch die Landtage auszubringende Summe wurde zwi-schen dein Lande und den vornehmsten Städten getheilt.Der größere Theil wurde auf das Land, —- und vondem auf die Städte fallenden Ucbcrreste wurde wiederder grösste Theil auf die Häuser gelegt. Das was nochvon der Abgabe übrig blieb, um auf die städtischen oderGewerbs-Kapitalien gelegt zu werden, (denn die aufden Landbau gewandten Geld-Kapitalien wollte manabsichtlich von der Steuer ausnehmen) war bey weitemdem wahren Werthe dieses Fonds nicht angemessen.Was also auch für Ungleichheiten in der Vercheilungdieses Theils der Steuer vom Anfange an vorhandenseyn mochten: so erregten sie doch wenig Mißvergnügen.Noch jetzt bezahlt jedes Kirchspiel und jeder Disirick fürseine Ländereyen, seine Häuser und sein Grlkvermögen»die Steuern nach der ursprünglichen Anlage; und da seitder Zeit der Wohlstand des ganzen Landes, und dadurchzugleich an den meisten Orten der Werth aller dieser Ar-ten des Eigenthums merklich zugenommen hat: so sindjene Ungleichheiten jetzt von noch geringerer Bedeutung,als anfänglich. Da der Beytrag, den jeder Distrirczur Landsteuer bezahlt, unveränderlich ist: so ist die
Veiändcrlichkeit derselben in Absicht der einzelnen Perso-nen theils weit geringer, theils weit weniger lästig.
Wenn