Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
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vorschieben wäre, welche er von dem Kapitale machte.Wendete er es, als Pachter, auf den Landbari an: sokönnte er seinen Gewinnst nicht anders erhöhen, als in-dem er einen großem Theil der Erzeugnisse, oder welchesauf eins hinauskömmt, einen großem Theil des Werthsder Erzeugnisse, die der Boden geliefert hat, zurück-behi ltc; lind da dieses nur durch einen Abzug von sei-nem Pachtzinse geschehen konnte: so würde zuleht dieBezahlung der Abgabe auf den Eigenthümer fallen.Wendete er es als Manufacturist oder Handelsmannan: so könnte er seinen Gewinnst nicht anders erhöhen,als indem er seine Waaren theurer verlauste; in wel-chem Falle also die endliche Bezahlung der Abgabe aufden Verzehrer fallen würde. Wollte er die Abgabenicht auf die Waaren schlagen, welche er verfertigt oderkaust: so müßte er sie von den Geldzinsen des Kapitals,das er zu Betreibung seines Gewerbes geborgt hat, ab-rechnen: und die Abgabe würde also die Folge haben,den Zinsfuß zu erniedrigen. In der That ist er immergenöthigt, den Theil der Abgabe, den er auf die eineWeise sich nicht hat wieder verschaffen können, an derandern zu ersparen.

Die Geldzinsen scheinen beym ersten Anblicke eineben so schicklicher Gegenstand zu einer unmittelbar vonihnen zu erhebenden Auflage zu seyn, als die Rentender Ländereyen. Gleich diesen sind sie ein reines Ein-kommen, das übrig bleibt, nachdem alle mit der An-legung eines Kapitals verbundenen Unkosten und Gefah-ren abgerechnet worden sind. So wie eine Auflage aufdie Landrenken, diese nicht erhöhen kann; weil sie nichtdas reine Einkommen von einem Landeigenthum, dasheißt, das Einkommen, welches nach Abzug der An-

bau-