Das Steuerkataster in Böhmen zu verfertigen,hak, wie man sagt, hundert Jahre Zeit gekostet. Eswurde erst nach dem Aachner Frieden im I. 1748 aufBefehl der Kaiserin Maria Theresia vollendet *).Eine gleiche Operation im Herzoglhum Mailand warschon unter Karl dem sechsten angefangen worden, undwurde erst nach dem Jahre l 760 geendigt. Das dar-aus entstandene Steuerkataster wird für eines der genaue-sten gehalten, das in irgend einem Lande vorhandenist. Die Vermessung und Katasirirnng von Savoyenund Piemont ist auf Befehl des letzt verstorbenen Kö-nigs von Sardinien geschehen **).
In den Staaten des Königs von Preußen sind dieLändereyen der Geistlichen weit höher, als die der welt-lichen Eigenthümer besteuert. Die Einkünfte derKirche sind größtentheils eine Last, welche von der Land-rente getragen wird. Selten geschieht es, daß irgendein Theil derselben zur Verbesserung der Ländereyen, —oder überhaupt so angewendet wird, daß dadurchdas Einkommen der Nation im Ganzen wachse. Umdieser Ursache willen, ohne Zweifel, hielt es der Kö-nig von Preußen für billig, daß die Geistlichen von dem
Ertrage
steuert. Äomthureyen Le« deutschen und des Walthefer- Orden«bezahlen vierzig und zwey Drittel Prvcent. Hingegen sind dieeigentlichen Widdemuths-Gürev in Schlesien, so wie in denübrigen Provinzen Steuerfrei); nur in Süd-Preuße» muß eineSteuer davon entrichtet werden, wenn der Ertrag ;oc> polni,schc Gulden übersteigt. Wenn aber außer der Widdemuth nochmehr Grundstücke zu der Pfarre gehören, dann werden diese derSteuer unterworfen. A> d U,
*) telewoirc; ccmü. Ics äroirr etc. Poine I. p. z;.
**) Ebendaf. S. ->8». ferner S. 287 bis zu ;i6.