Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
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sier auf Befehl Fnedki'chs des zweyten, wie man sagt,mit großer Genauigkeit gemacht. Die Ländereyen desBischofs von Breslan wurden auf fünf und zwanzig

vom

keit, nach Maßgabe ihres Umfanges, einen oder mehren Reiterjns Feld zu stellen und zu erhalten. Nachdem aber stehendeHeere errichtet worden sind, ist ein immerwährender Canon andie Serlle getreten, der, nach der Asseeuratton ovm ;o. IuniuS1717 in der Churmark jährlich 40 Thaler für jedes Rittcrpstrdbetragt. Diesen Canon müff-ü.die Eigenthümer der ehemaligenLchngütcr entrichten, sie mögen adclichen oder bürgerlichenStandes seh»; wiewohl die letzter» nicht so leicht zum Besitzeder Rittergüter gelassen werden.

Die urbaren Accker der Dauern und der Bewohner der klci,rien, Privatbesitzern gehörigen Mcdiatsiadte sind unter FriedrichWilhelm dem ersten vermessen, und, nach dem Ertrage des «Getreides, welches sie hervorbringen, und des Hornviehes, wcl,chcs darauf gehalten werden kann, dergestalt geschätzt worden,daß die schlechtesten, welche das wenigste Korn tragen, fünf undzwanzig, diejenigen aber, welche das mehrstc bringen, bis zuvierzig Procent, unter der Benennung von Stcu 0 r oder C 0 n,tributivn cntrichtcn. Außer diesen ordentlichen Steuernwerden i» Ost-Preußen feststehende Fvuragegelber, anstattder ehemaligen uncntgcldlichcn Natnral-Verpflegung der Caval,lcrie bezahlt. In den übrigen Provinzen hat, nach dem sieben-jährige» Kriege, das platte Land die Verbindlichkeit überkom-men, die Fourage für die Cavallerir, gegen Vergütung fest-stehender Preise, zu liefern. In Schlesien, Pommern, derChur- und Neumark und in Süd-Preußen wird hierin keinUnterschied zwischen Rittergutsbesitzern und Bauern gemacht.

In Ost- und West-Preußen aber ist der Adel von dieser Liefe,rung bestehet, und sie fällt allein den Königlichen DvmaineistPachtern und Domainen-Bauern zur Last.

Einige Provinzen haben noch andere dircete Auflagen zu eilstrichten, z- B- die Churmark eine, aber sehr geringe Viehsteucr,eine andere ebenfalls s» ÜMM, weiche die Benennung Krieges,

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