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3 (1799)
Entstehung
Seite
247
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dem Worten, sie sollte nicht nach denjenigen Umstan-den eingerichtet seyn, die vorübergehend und zufällig, sondern nach solchen, die nothwendig und also im-mer dieselben sind.

Eine Auflage auf die Landrente, die mit jeder Ver'ändcrung dieser Rente, und also in dem Verhält-nisse stiege und siele, nachdem der Anbau des LandesFortschritte machte oder zurückginge, ist von derjenigenSecte der Gelehrten in Frankreich, die man die Oeko-nomisten zu nennen pflegt, als die billigste aller Aufla-gen empfohlen worden. Alle Auflagen, behaupten sie,fallen zuletzt auf die Landrcnts; und es ist also gut, daßsie unmittelbar von derselben, aber mit Gleichheit erho-ben werden. Daß der Fond, aus welchem zuletztalle Auflagen bezahlt werden, auf die möglich gleichsteArt mit diesen Auflagen belegt werden müsse, ist un-streitig. Aber ohne daß ich mich auf die mähsame Un-tersuchung der metaphysischen Beweise einlasse, mitwelchen jene Gelehrten ihre in der That scharfsinnig auS-gedachte Theorie zu unterstützen suchen, wird es ausder folgenden Aufzählung der verschiedenen Steuern hin-länglich klar werden, welche davon auf die Landrente,und welche auf einen andern Fond fallen.

Im venezianischen Gebiethe ist auf alle des Acker-baues fähige Ländereyen, die in Pacht ausgethan sind,eine Steuer gelegt, die den zehnten Theil des Pacht-geldes betragt. ") Die Pachtrontracte werden in einöffentlich beglaubigtes Register eingetragen, das in je-dem Bezirke, von den mit den öffentlichen Einkünften

O. 4 be-

Xtcmoirer concernsnc Oroirs etc. x. 240, 241.