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Indeß rühren die Vortheile, welche die Gutsbesi-tzer in Großbritannien von der Unveränderlichkeit derSchätzung, nach welcher die Landsteucr aufgelegt ist,einernten, vornehmlich von einigen Umständen her, diegar nicht in der Natur dieser Steuer selbst liegen.
Sie rühren zum Theil von dein allgemeinen Flovher, zu welchem sich fast jeder Theil des großbrikanni-sehen Reichs erhoben hat, indem seit der Zeit, da dieerste Anlage der Steiler gemacht wurde, der Pachtzinsfast aller Landgüter ohne Ausnahme gestiegen ist. DieGutsbesitzer haben also den Unterschied gewonnen, zwi>-schon dem, was sie an Landsteuer wirklich zahlen, undwas sie würden bezahlen müßen, wenn die Steuer nachVerhältniß der gegenwärtigen Pachtzinsen aufgelegtwürde. Wäre der Zustand der Dinge umgekehrt gewe«seil, wären die Pachtzinsen in jenem Zeitraume, durchdie Abnahme der Cultur, oder der Bevölkerung gefal-len: so würden die Gutsbesitzer, nach Maßgabe dieserVerminderung, durch die Unveränderlichkeit der Steuerverloren haben« Bey dem Zustande des Landes aber,der seit der Revolution von 1688 wirklich statt gefun-den hat, ist diese Unveränderlichkeit dem Gutsbesitzer;Vortheilhaft, und nur dem Könige nachtheilig gewesen.
So wie die randsteuer in baarem Gelde bezahltwird: so ist auch die Abschätzung der Güter bey der Auf-legung der Steiler nach Gelde bestimmt worden. Seitdieser Zeit ist der Preis des Silbers ziemlich gleichför-mig geblieben; und weder der Münzfuß, noch Schrotund Korn der Münzen ist verändert worden. Wäreder Werth des Silbers beträchtlich gestiegen, wie die-ses die beyden Jahrhunderte hindurch, die vor der Enk-
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