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neAnst cken waren weit einfacher, als diese. Waren sieeinmahl eingeführt: so brauchten sie keine, oder nur einesehr geringe Sorgfalt von Seiten der Regierung, um inihrer vollen Kraft erhalten zu werden. Dahingegen,wenn unsere Landmilizen nicht in kurzem völlig in Ver-fall gerathen, und zu ihrer Bestimmung untauglich wer-den sollen: so muß die Regierung unaufhörlich und sehrmühsam sich mit ihnen beschäftigen. Ueberdieß war derEinfluß jener alten Anstalten weit allgemeiner. Durchsie wurde das ganze Volk vollkommen in dem Gebraucheder Waffen unterrichtet. — Nach der Verfassung un-serer europäischen Landmilizen, (wenn man die schweize-rischen auSnimm t) ist es nur ein kleiner Theil des Volks,der dadurch in den Waffen geübt wird. — Und dochentbehrt ein Feiger, ein Mensch, der sich weder zu ver-theidigen noch zu rächen im Stande ist, eines wesent-lichen Stücks von dem Character eines Mannes. DerGeist eines solchen Menschen ist auf eben die Art gelähmtund verstümmelt, wie es sein Körper seyn würde, wenner eines seiner wesentlichen Glieder verloren hätte, oderum den Gebrauch desselben gekommen wäre. Ja er istin dem ersten Falle noch unglücklicher, als in dem letz-tem, da Glückseligkeit und Elend, welche ganz in derSeele ihren Sitz haben, auch mehr von der Gesundheitund Vollständigkeit der geistigen Kräfte, als der körper-lichen Werkzeuge abhängen. Ja selbst, wenn der krie-gerische Geist eines Volks, zur Vertheidigung desStaats weniger nothwendig wäre, würde es doch nochdie ernsthafteste Sorge der Regierung verdienen, diesenGeist zu erhalten, bloß um diejenige innere Verstümme-lung, Häßlichkeit und Erniedrigung der Seelen zu ver-hüten, die mit der Feigheit nothwendig verbunden ist.
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