Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
120
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schaften gsbaust und unterhalten worden, die ohne Pri-vilegium sich oabey wohl befunden haben.

Doch eine solche Gesellschaft zu irgend einem Un-ternehmen bloß deßwegen zu errichten, weil sie im Stan-de ist, das Unternehmen mit Gewinnst für sich auszu-führen; oder irgend eine Anzahl von Gewerbsleutenbloß deßwegen von gewissen allgemeinen Gesetzen, de-nen alle ihres Gleichen unterworfen sind, freyzusprechen,weil sie bey Voraussetzung dieser Befteyung in ihremGeschäfte glücklich seyn können: würde in der That nichtvernünftig und billig seyn. Dieß wird eine solche Stif-tung nur alsdann, wenn bey dem Geschäfte, außerDem Umstände, daß es auf genaue Regeln und eine ein-fache Methode zurückgebracht werden kann, noch zweyandere Umstände zusammenkommen. Erstlich muß es,nach augenscheinlichen Zeugnissen eine Sache von weitgroßerm und allgemeinerm Nutzen für das Publikumseyn, als die meisten andern Grwerbe sind; und zwcy-tenö muß es zu feiner Betreibung ein größeres Kapitalerfordern, alv durch die Vereinigung einiger Privat-kaufieute leicht zusammengebracht werden kann. Wa-re ein mäßiges Kapital hinlänglich: so würde der gro-ße Nutzen des Geschäfts noch kein zureichender Grundseyn, eine Aetien-Gesellschaft für dasselbe zu errichten;weil in diesem Falle die Nachfrage nach dem Producte,welches dadurch auf den Markt gebracht werden soll,leicht und geschwind genug von Privat-Unternehmernwürde befriedigt werden. Bey den vier oben genanntenArten der Gewerbe vereinigen sich beyderley Umstände.

Die große Gemeinnützigkeit der Bankgeschäfte,wenn sie mit Klugheit geführt werden, habe ich im zwey-ten