Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
119
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Die Bank von England hat kein anderes ausschließendesPrivilegium, als dieses, daß keine andere Bank-Ge-sellschaft in England aus mehr als sechs Personen be-stehen darf. Die beyden Edinburger Banken sind Ak-tien-Gesellschaften, ohne alles Privilegium.

Bey dem Verstcherungshandel laßt sich zwar dieGröße der Gefahr, die vorn Feuer, von Siffbrücheff,oder von Kapereyen den astecurirten Gütern bevorsteht,und wie viel dafür in Gelde bezahlt werden muß, nichtgenau berechnen; aber auch die ungefähre Schähung,die davon möglich ist, erlaubt doch bey der Versiche-rung gegen diese Gefahren nach ganz bestimmten Regelnzu verfahren. Auch der Versicherungshandel also istin den Handen einer Aktien-Gesellschaft gut aufgehoben,wenn sie gleich kein ausschließendes Privilegium hat.Weder die Londoner Verslcherungs-Gesellschaft, nochdie, welche den Beynahmen von der königlichen Börsehat, (Lvvul rrtlurnnac compunz-) hat

ein solches Privilegium.

Wenn ein schiffbarer Kanal oder Durchstich ein-mal ist gemacht worden: so ist es eine leichte und einfa-che Arbeit ihn zu unterhalten; und das Geschäft der da-bey nöthigen Verwaltung kann genauen und einförmigenRegeln unterworfen werden. Auch selbst die Verferti-gung desselben ist in gleichem Falle, da man ste einemUmernehmer übergeben kann, dem man für jede Meileund für jede Schleuse einen bestimmten Preis bezahlt.Das nehmliche läßt sich von einer Wasserleitung oder ei-nem Wasser-Kunstwerke sagen, durch welches eine gro-ße Stadt mit Wasser versorgt werden soll. Oft sinddaher Kanäle und Wasserleitungen von Aktien - Gestll-

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