Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
89
Einzelbild herunterladen
 

große Kenner der Befcstl'gungskunst gehalten werdenkönnen. Die einzige Strafe, der ein Mitglied desdmgirenden Ausschusses, wegen irgend eines Fehlers,wenn er nicht in wirklicher Veruntreuung der öffentlichen,oder der Gesellschaftsgelder besteht, unterworfen werdenkann, ist, wie es scheint, die Absetzung von seinemAmte, einem Amte, welches ohne dieß nur drey Jahredauert, und äußerst geringe Vortheile gewährt. DieFurcht vor einer solchen Strafe kann wohl niemanden zueiner sorgfältigen und ununterbrochenen Aufmerksamkeitauf ein Geschäfte bewegen, für dessen zweckmäßige Be-treibung er nicht auf andere Weise interessier ist. DieDirectoren sind beschuldigt worden, zu Ausbesserung desan der Küste von Guinea liegenden Kasiels, CapeCdaft genannt, wozu das Parlament mehr als einmahlansehnliche Geldsummen angewiesen halte, die Steinsund Ziegel von England aus hingeschickt zu haben. Unddiese Steine und Ziegel, welche man eine so weite Reisemachen ließ, sollen noch überdieß so schlecht gewesen seyn,daß man die damit verbesserten Mauern, jin der Folgehat von Grund aus neu bauen müssen. Alle die Fe-stungen und Besatzungen, die nordwärts vom rothenVorgebirge liegen , werden nicht nur auf Kosten desStaats unterhalten, sondern stehen auch unter der un-mittelbaren Aufsteht der vollziehenden Gewalt. War-um nun diejenigen, welche südwärts von jenem Vorge-birge liege«, und die zum Theil auch aus den Cassen desStaus unterhalten werden, einer andern Gerichts-barkeit unterworfen seyn sollen, davon läßt sich nichtwohl eine vernünftige Ursache einsehen. Die Be-satzungen zu Gibraltar und Minorka hatten auch ur-sprünglich, die Beschützung des Handels auf dem mit-

F z tellän«