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Zweytes Kapitel.
Kon den Quellen der öffentlichen, oder allgemeine«Staatseinkünfte.
Erste Abtheilung.
Don den Fonds, oder den Quellen, welche dem Landes/Herrn unmittelbar, und unabhängig von den Ab»gaben der Unterthanen, Einkünfte verschaffen S.
Zweyte Abtheilung.
Won Auflagen 1 < , , 1 «
Erster Abschnitt.
Auflagen auf Renten.
1) Auflagen auf die Landrente r /
2) Steuern, die nicht der Rente, sondern den Erzeug«
Nissen des Landes angemessen sind ' < »
Z) Auflagen auf dir Renten der Häuser <
Zweyter Abschnitt.
Auflagen auf den Gewinnst, oder auf die von Kapitalienzu ziehenden Einkünfte « « «
Auflagen auf die Gewinnste besonderer Gewerbe und Be«schästigungen < - < - «
Zusah zu dem ersten und zweyten Hauptsiücke.
Auflagen auf den Kapitalwerth der Ländereyen, Häuserund beweglichen Güter , < ,
Dritter Abschnitt.
Auflagen auf den Arbeitslohn < / <
Vierter Abschnitt.
Auflagen, die, nach ihrer Absicht, alle Arten des Ein«komincns, ohne Untecschied, treffen sollen.
Kopfsteuern
Auflagen auf die Cvnsumtion » , «
Drittes Kapitel.
Don Staatsschulden. r ^ r ,
222
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24z
261
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282
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