Druckschrift 
Die Geschichte der Grafen von Zollern von der Mitte des 11ten bis Schluß des 12ten Jahrhunderts nach urkundlichen und sonstigen zuverlässigen Quellen
Entstehung
Seite
236
Einzelbild herunterladen
 

236

Begründung unserer Stammtafel.

einem Nebensitz Zimmern. Siehe S. 162 mehr über denselben. Eginowird anch in keiner gleichzeitigen Urkunde besonders und ausdrücklich alsGraf, doch aber mit dem Stammnamen Zollern aufgeführt, indes gleich-falls in keiner Urkunde. Ueber denselben f. S. 157. Friedrich II. undBurkard II. dagegen kommen beide stets und zwar meist in Kaiser-Urkun-den niit dem Titel „Graf von Zollern" vor. Wir haben dieselben so-mit — uni uns in der Sprache der jetzigen Zeit auszudrücken — als die regie-renden Herren der Grafschaft Zollern, Egino und Gottfried aber alsapanagierte Prinzen zu betrachten. Friedrich II. repräsentirte das Zolle-rische Haus nach Außen; auf ihn ging auch die Schirmvogtci des Klosters Al-pirsbach über, obgleich nach dem Tode des ersten Vogts ein erwachsener Sohndes Zollerischen Mitstifters lebte; 1142 und 1143 wird er in Kaiser-Urkundenvor seinem Bruder Burkard aufgeführt — was beides in ihm den Erst-gebornen erkennen läßt. Die Notiz im Kopialbuch des Klosters Salem zu1134—37, welche Friedrich nach seinen Brüdern Burkard, Eginound Gottfried nennt, ist keine gleichzeitige, sondern aus etwas spä-terer Zeit, auch sonst in ihren Bezeichnungen nicht genau. Da die beidenältesten Brüder, Fried rich II. und Burkard II., sich auszeichnend vor ihrenzwei jüngeren Brüdern, Egino und Gottfried, in Kaiser-UrkundenGrafen von Zollern heißen, so folgt daraus, daß Grafschaft,Würde und Amt ihres Vaters vornämlich auf sie beide übergegangen ist.Wenn sie solche anch gemeinschaftlich, ungeteilt verwaltet haben, über welcheVerhältnisse man übrigens keine Andeutungen hat, so liegt doch in diesem Über-gang der Grafschaft Zollern mit so ziemlich gleichen Rechten auf zweiBrüder, von welchen jeder männliche Nachkommen hatte,schon die Anlage zur Teilung in zwei Linien, einer älteren und einer jün-geren, welche nach ähnlichen Vorgängen auch bereits unter den Söhnenderselben erfolgte, und wozu vollends die im letzten Viertel des 12. Jahrh.nötig gewordene Bestimmung über das Erbe der um diese Zeit ausgestorbenenHaigerlocher Linie Veranlassung geben mußte.

Genealogische Einreihnng der für die Zeit von 1176. bis 1266 urkundlich beglaubigten vier Glieder des Gra-fcnhauses Zollern: Bertold, Burkard und zwei Fried-riche.

All' diese werden in Urkunden zu den Jahren 117S, 1183 und 1185 mit(neben) einander als Zeugen aufgeführt und zwar ein Graf Burkard, welcherteils nach Zollern, teils nach Hohenberg benannt wird, und ein Fried-rich, der, wenn er allein vorkommt, Graf v. H. heißt, als Brüder be-zeichnet, während Bertold und der zweite Friedrich, welche beide stetsden Titel Graf v. Zollern erhalten, und nach obigen zwei entweder ge-sondert jeder als »vornos- oder zusammen als »eornitss- ct. A. aufgeführt*),

*) In elfterer Weise 1171, 1179 und 1194; in letzterer 1133 und 1185.Als oomitos äs /. werden 1193 auch Fr. und Burk, eingeführt , wobei man