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Die Geschichte der Grafen von Zollern von der Mitte des 11ten bis Schluß des 12ten Jahrhunderts nach urkundlichen und sonstigen zuverlässigen Quellen
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gangen sein. Da weist der Umstand, daß neben einem Fried-rich, welcher bis in den Anfang der neunziger Jahre stets undbis 1200 zeitweise mit dem Titel Graf v. Zollern vorkommt,ein Glied des Hauses Namens Burkard urkundlich beglaubigtist, welches bis zu seinem Tode teils nach Zollern teils nach derS. 176 f. näher bezeichneten Burg Höheüberg benannt wird, undwenn dieselben später mit einander aufgeführt werden, Friedrichstets vor Burkard genannt ist, für's Erste darauf hin, daß eben inder angegebenen Periode der Grund zur Abscheidung einer nach demSchlosse Hohenberg benannten Linie des Hauses Z. gelegt wurde,während wir in den Anmerkungen 78 und 79 als unzweifelhaftnachgewiesen, daß die schwäbischen Grafen von Hohenberg,welche unstreitig von obigem Burkard ausgegangen sind und vondem letzten Viertel des 12. Jahrh. bis gegen den Schluß des 15.Jahrh. in der Geschichte vorkommen, wirklich ein Zweig desGrafen Hauses Z. gewesen, auch es in Schwaben kein älteresselbständiges Grafengeschlecht dieses Namens gegeben. Sind nundie fraglichen Grafen v. H. erst im letzten Viertel des 12. Jahrh.von dem Hause Z. ausgegangen, so ist, von anderen Gründen, die wirsogleich geltend machen werden, abgesehen, die Behauptung Riedels ^),die Hohenberger seien gegenüber den Gr. v. Z. der ersten Hälftedes 12. Jahrh. die ältere Linie, entschieden falsch. Wenn nun ein an-derer, sehr beachtenswerter Kenner der ältesten schwäbischen Geschichte,welcher uns sonst beistimmt, insofern er den 874—889 urkund-lich vorkommenden Scherragaugrafen Adalbert vom Burkar-dinger Stamme gleichfalls zu den Ahnen des Hauses Z. rech-net auch in dem genannten Gau die Stammgrafschaft des letzterenerkennt, folgerichtig eher geneigt ist, die Hohenberger für die Haupt-linie des Gesamthauses Z. zu halten, weil, von den später erwor-beneu Grafschaften Notenburg und Haiger loch (s. unten)abgesehen, ihr Anteil an der ältesten Grafschaft Z. mit dem Burg-sitz H., der ihnen den Namen gegeben, vornehmlich im Scherragau

*) Dieser (s, dessen Gesch. des Preuß. Königh. Bd. I. S. 25) teilt auchBaders Ansicht von einein älteren Grafengeschlecht H., welche wir in An-merkung 79 als falsch nachgewiesen haben, und beruft sich hierin mißverständ-lich auf Stälin a. a, O. II. S. 399 f.