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Die Geschichte der Grafen von Zollern von der Mitte des 11ten bis Schluß des 12ten Jahrhunderts nach urkundlichen und sonstigen zuverlässigen Quellen
Entstehung
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langen Streits zwischen Kirche und Reich aus den 8. Sept. 1122 einallgemeines Konzil nach Mainz aus. Und Kaiser Heinrich bot demLegaten, der ihn in einem besonderen sehr beruhigenden und beehrendenSchreiben dazu eingeladen, die Hand; nur wurde, wohl auf Hein-richs Wunsch, statt Mainz — Worms als Versammlungsort ge-wählt. Da wurde nun zwischen Kaiser Heinrich V. und PapstKalixtus II. bez. des letzteren Bevollmächtigten nach schwierigenVerhandlungen, welche über 8 Tage in Anspruch nahmen, das be-rühmte Wormser Konkordat abgeschlossen, durch welches dervieljährige, so unheilvolle Investitur-Streit beigelegt worden. Indemselben verzichtete Heinrich auf die Investitur der Bischöfe undAebte der reichsunmittelbaren Klöster mit Ring und Stab, dagegenwurde ihm das Recht der Belehnung derselben mit den Regaliendurch das Szepter verliehen sowie zugestanden, daß die Wahlender genannten geistlichen Würdenträger im deutschen Reich inGegenwart des Kaisers abzuhalten seien*).

Auf den Rheinwiesen bei Worms wurden am 23. Sept. 1122vor einer unzählbaren Menge, welche die Stadt nicht fassen konnte,die Urkunden des Kaisers und Papstes bez. dessen Bevollmäch-tigten öffentlich verlesen und ausgetauscht. Dann hielt der Bischofvon Ostia als päpstlicher Legat die Messe, gab dabei dem Kaiserden Friedens-Kuß und reichte ihm das Abendmahl. Damit warenHeinrich und seine Anhänger vom Banne gelöst. Und selten istwohl ein »Ro Devin« ans volleren Herzen gesungen worden, alsdamals das bei Worms. Jubelnd kehrten die Scharen, welche demFriedensfest beigewohnt hatten, in ihre Heimat zurück; mit Jubelwurde die Kunde von demselben in allen deutschen Gauen aufge-nommen, denn auch Land und Leute waren in dem langen Streitezwischen Kaiser- und Papsttum schwer geschädigt worden.

Kurz vor Abschluß des Wormser Konkordats trat unser Brunovon seinem Reichskanzleramte ab. Wenn die über jenes aufgesetzteUrkunde vom 23. Sept. 1122 von Erzbischof Friedrich von Köln**)beglaubigt wurde, so liegt der Grund hiervon wohl darin, daß essich dabei vornehmlich auch um Rom handelte, da derselbe hierbei

*) tZIrksIrnräi elrronreon in Pertz, irron. Herrn. Lerixt. VI. S. 26t).**) Siehe Stumpf a. a. O. II. S. 270.