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Die Geschichte der Grafen von Zollern von der Mitte des 11ten bis Schluß des 12ten Jahrhunderts nach urkundlichen und sonstigen zuverlässigen Quellen
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Von seinem Wirken als Dompropst ist uns übrigens verhält-nismäßig nur sehr wenig urkundliches überliefert. Der Grundhievon liegt ohne Zweifel darin, daß sein Amt als deutscher Reichs-kanzler, in dessen Besitz er von 1112 bis 1122 (s. das 4. Kapitel)vorkommt, daneben aber die Vorstandschaft des Domstifts, mit derein namhaftes Einkommen verbunden war (s. oben), beibehielt*),ihn sehr häufig, mitunter auf lange von Straßburg ferne gehalten.Als Propst wird seiner in Urkunden meist bei Veranlassung ge-dacht, da Schenkungen an das Domstift gemacht worden, so in denJahren 1100, 1105, 1109, 1116, 1118, 1119. Im vorletztenJahre machte er selbst eine bedeutende Vergabung an solches, bez.an die „Brüder" desselben, bestehend aus Eigengütern und Rechtenin dem ansehnlichen elsäßischen Orte Scherweiler, nämlich Aeckern,Wiesen, Weinbergen, Zehnten und besonders dem abwechselndenPatronatsrecht der dortigen Kirche. Die Schenkung geschah durchdie Hand seines persönlichen Vogts, des Grafen Wezel (vonHaigerloch), welcher ihn in weltlichen Dingen vertrat und den wirim fünften Abschnitt als seinen Neffen, den Sohn seines obgenann-ten Bruders Adelbert, kennen lernen werden und der bei derfraglichen Schenkung somit persönlich beteiligt war. Sonst wirdBruno als Straßburger Dompropst noch genannt in einem nichtnäher bezeichneten Jahr, aber nicht später als 1116, bei Anlaßeiner Verhandlung zwischen dem Bischof und der Stadt Straßburg,welche damals und noch lange unter jenem stand, ferner als 1119sein Herr, Kaiser Heinrich V., den Straßburger Bürgern zumNachteil der bischöflichen Kammer eine Gunst erwies, worauf wirnoch näher eingehen werden, endlich wird Bruno's als Dompropstsgedacht, da der Kaiser, wohl auf Verwendung desselben, 1122die Dienstmannen des Domstifts von allen städtischen Diensten undLeistungen freisprach. Noch im Jahr 1125 war Bruno, wie wirim 3. Kapitel bei der Stiftung des Klosters St. Märgen sehenwerden, Straßburger Dompropst.

Die eben erwähnte, zu Ungunsten des Bischofs Kuno vonStraßburg in der kaiserlichen Kanzlei abgefaßte Urkunde und

In den Jahren 1116, 1118, 1119 u. 1122, da er als Propst handelteund aufgeführt wird, erhält er in den betreffende!: Urkunden zugleich den TitelKanzler. Siehe in den Anmerkungen von 27—3S bei den genannten Jahren.