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Zollern benannten Grafenhauses. Nach dem Jahr 1057 wird, so-viel bis jetzt bekannt, kein Stilichgau-Graf Hesso in der beglaubigtenGeschichte mehr genannt. Das Einsiedler Totenbuch hat den S. 35bereits erwähnten Eintrag: „oorass Hos sc» eis . . . . umritmsäoininae UiltAurcius aevisus est äie .Vn«nsti".
So lange der Zoller nur die Michaelskapelle trug (s. S. 13,20),gehörte er der Kirche und war sozusagen ein neutrales Gebiet.1061 werden Burkard und Wezel v. Z. bereits nach Zollern be-nannt, sie müssen also schon damals auf einer Burg dort ihrenSitz gehabt haben. Aus all' diesem geht fast unzweifelhaft hervor,daß bei der Lage des Zollerberges gegenüber dem ScherragauBurkard und Wezel sich in der Lage gesehen haben werden,denselben in ihre Gewalt zubringen; hierdurch, sowie insbesonderedurch die Errichtung einer Burg dorten, welcher sie mit Zustimmungder Kirche die St. Michaelskapelle eingefügt haben (s. S. 21), griffensie in das Gebiet des Grafen Hesso ein und schädigten die Inte-ressen desselben und seines Geschlechts, was zu einer heftigenFehde führte, in welcher die beiden Zollergrafen und Hesso selbst1061 fielen. Jene hinterließen, wie wir unten sehen, jedenfallsSöhne, die in dem ebengenannten Jahre zwar noch minderjähriggewesen sein müssen, trotz der fiir ihre Väter so tragisch geendetenFehde aber am Ende des 11. Jahrh. und am Anfang des nächstenim Besitz sowohl der Burg Zoller und der im engereu Sinne da-zu gehörigen Grafschaft über die Hattinhuntare als auch derStammgrafschaft über den Scherragau getroffen werden. Sieheunten. Jener Graf Rudolf, welcher 1064 als Vorstand derletzteren urkundlich vorkommt ^ und höchst wahrscheinlich demAchalmer Grafenhause angehörte *), hat zumal als Verwandter dergefallenen Zollergrafen diese Stelle ohne Zweifel als Vormundder hinterlassenen Söhne derselben bekleidet**). Und dieser Her-
U Bei ihm ist ohne Zweifel an jenen gleichnamigen Grafen zu denken,welcher mit drei anderen sicherlich Achalmer Grafen 1661 in einer Urkundedes Grafen Volmar von Ortenberg als Zeuge genannt wird. Siehe imersten Teil Anni. 67.
Er ist aber nicht als Ahn der Zollern zu setzen, wie es mit jeneinGrasen Rudolf, der in einer gefälschten Urkunde zu 1631 genannt wird,geschehen. Vergl. Stalin a. a. O. il. S. 367.