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Die Geschichte der Grafen von Zollern von der Mitte des 11ten bis Schluß des 12ten Jahrhunderts nach urkundlichen und sonstigen zuverlässigen Quellen
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Verfasser desselben für einen Kenner der hohenzollerischen Ge-schichte halten würde. Daß er aber auch seitdem in derselben keineStudien gemacht, beweist seine Rezension unseres ersten Teils. Aufdieselbe müssen wir um so mehr näher eingehen, als K. nicht beidem ersten Teil stehen geblieben, sondern sich auch über den zweitenund dritten, welche beide damals doch noch nicht erschienen waren,verbreitet, ja über das ganze Unternehmen, selbst die von unsspäter zu schreibende Geschichte des fürstlichen Hauses der Hohen-zollern, die doch nicht auf dem gewöhnlichen Wege als buchhänd-lerische Spekulation erscheinen wird. So sehen wir uns denn indie Lage versetzt, dem voreiligen Herrn Rezensenten auch über seineBeurteilung unseres ersten Teiles hinaus folgen zu müssen, wobeies nicht selten an uns sein wird, seine Ausstellungen zu entkräften,den Ungrund seiner Behauptungen darzuthun und wir Veranlassunghaben werden, über den Stand der bisherigen hohenzollerischenGeschichtschreibung zu orientieren.

Nun zur speziellen Beurteilung v. Kuglers Besprechung unseresim Oktober 1884 erschienenen ersten Teils über den Urstamm derHohenzollern und seine Verzweigungen. Wenn derselbe in Betreffdes darin geführten Beweises, daß als solcher das mächtige rätisch-alamannische Haus der Burkardinger zu erkennen ist, nicht undeut-lich durchblicken läßt, daß er solchen in der von uns durchgeführtenAusdehnung als überflüssig betrachte, da wir solches schon vorJahren in der bereits erwähnten Einleitung zu unserer 1862 er-schienenen Geschichte der Grafen von Hohenberg Zollerischen Ge-blüts ausgesprochen haben und diese unsere Ansicht seitdem vonder Mehrzahl der „Fachgenossen" anerkannt werde, so ist darausersichtlich, daß er unsere Beweisführung in der gedachten Einlei-tung, obwohl sie mit Inbegriff der in nahem Zusammenhang da-mit stehenden Nellenburger Urgeschichte nur 8 Seiten einnimmt,nicht einmal dem Raum nach verglichen hat mit der in unseremersten Teil enthaltenen, welche mit den grundlegenden AbschnittenI und II 60 Seiten umsaßt. Und wenn K. ferner sagt: „ganzneue Ausblicke über die Verbindungen zwischen den Familien deshohen schwäbischen Adels im früheren Mittelalter biete unser ersterTeil nicht", so beweist das, daß er sogar das Inhaltsverzeichnisdesselben nicht gelesen, denn dort steht gedruckt: Fünfter Abschnitt.