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stand, dcm dieselbe auch früher zugedacht zu sein scheint,verzichtete darauf ausdrücklich und überließ gleichzeitig auchdie bis dahin von ihm geführte Verwaltung des Kurfür-stenthumes Brandenburg seinem Bruder Friedrich.
Um den Markgrafen Johann mit dem Kurfürsten-thume noch vollständiger auseinander zu setzen, wurde auchdas seiner Gattin früher auf Orte und Districte der MarkBrandenburg, Treucnbrictzen, Bclitz, Potsdam :c. verschrie-bene Witthnm nach Franken übertragen. Später wies eingemeinschaftlicher Erlaß des Vaters und seiner beiden SöhneJohann und Albrecht, vom 29. April 1438, die Landständeund Einwohner der Mark förmlich an, den MarkgrafenFriedrich dem ältern und dem jüngern nach ihres VatersTode Huldigung zu leisten, indem er sie aller ihren Brü-dern Johann und Albrecht bereits geleisteter Gelübde ent-band.
Was bei dieser Disposition am meisten auffällt, dieAusschließung des Markgrafen Johann von der kurfürst-lichen Würde, hatte ohne Zweifel in der Persönlichkeit des-selben vorzüglich ihren Grund. Mögen auch die Worte,die der Vater bei dieser Gelegenheit zu dem MarkgrafenJohann geredet haben soll, zum Theil erfunden sein; sospricht sich doch Wohl das Wahre in ihnen aus, daß derVater an ihm entschiedenen Mangel von Neigung undFähigkeit, die Mark Brandenburg unter den damaligenschwierigen Verhältnissen würdig zu verwalten, wahrgenom-men zu haben glaubte, daß dies den Vater bewog, dieSorge dafür lieber seinem zweiten Sohne zu übertragen,und daß Johann, durch seine in der Mark Brandenburg