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unsriedsame Angehörige derselben verschuldet hatten, alsinzwischen auch noch andere Umstände eingetreten waren,welche seinen Unwillen gegen den Markgrafen erregt hatten.Dazu gehörte, daß dieser am 21. Mai die Huldigung derStadt Görtzke angenommen hatte, auf deren Besitz dasErzstift ein Recht zu haben behauptete, und daß der neueBrandenburger Bischof, Johann von Waldow, sich feindlichzu dem Erzstiftc verhielt, obwohl er, auf Friedrichs Ver-wendung, gegen den vom Capitel erwählten Nicolans Burgs-dorf, durch päpstliche Provision zum Bischöfe von Bran-denburg erhoben war. Auch war es ja Friedrichs unddieses Bischofes Schuld, daß Caspar Gans überhaupt dieFreiheit wieder erlangt hatte, die er zu Friedensbrüchengegen das Erzstift von Neuem mißbrauchte, wenn Friedrichauch eidlich versichern konnte, „daß er an dieser Gewalt-und Ranbthat weder mit Rath oder That mitgewirkt, nochselbige gut geheißen habe".
In dieser Mißstimmung ergriff der Erzbischof diebedenkliche Maßregel, den Johann von Qnitzow seiner Ge-fangenschaft zu entlassen und selbst Dieterich von Qnitzowzu sich zu entbieten, um das gefürchtete, von Rachedurstgegen den Markgrafen erfüllte Brüdcrpaar gegen die Markzu benutzen. In einer später versuchten Rechtfertigungdieses Verfahrens, sagt der Erzbischof, er habe Hans vonQnitzow freigelassen, weil er die Zuversicht zu ihm hegte,daß er mit seinem Bruder Dieterich ihm nützlich werdenkönne, um Sandow wieder zu gewinnen und weitereu Be-schädigungen ans der Mark vorzubeugen. Es sei ihm auchHans von Quitzow nicht in der Art zugetheilt, ihn in