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2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
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chcn der Markgraf im Jahre 1416 von seinem Lande ge-schieden war.

Von crzstiftisch Magdclmrgischen Vasallen waren, schonvor des Markgrafen zweitem Zngc nach Constanz, wiederkleine Verletzungen der Mark verübt, ohne daß gebürendeAhndung erfolgte. Diese kleinen Uebcrgriffe, welche dieMärkischen Kricgsleute nicht unerwidert ließen, hatten jedochnoch keine weiter reichende Störung des Friedens zwischender Mark und dem Erzstifte Magdeburg zur Folge. Viel-mehr kam bald hiernach, am 13. Februar 1416, der Ver-trag von Burg zum Abschluß, worin der Markgraf sich mitdein Erzbischofe, für die ganze Lebenszeit des letztern, aufsNeue verband, und jeder von beiden Contrahenten die Ver-pflichtung übernahm, des andern Lande und Leute gleichden eigenen zu beschützen und zu beschirmen und die Sei-nen, bei sich ereignenden „Zugriffen oder Beschädigungen",zur Genugthuung anzuhalten '.

Ungeachtet dieses Vertrages begannen jedoch gleich nachder Abreise Friedrichs aus der Mark zwei weit sich er-streckende Fehden, von denen die eine, welche besonders demneuen Landeshauptmann der Altmark, Gebhard von Alveus-leben, galt, Wohl von Magdeburgischer Seite, die anderedagegen von Märkischer Seite, durch den eben erst seinerHaft entlassenen Caspar Gans, gegen den Erzbischof vonMagdeburg begonnen wurde.

1) Die Beweisstellen diesem ^.vsclinitte entlinlten >tieMii'I?. Dorscvun^en Bä, V, 8. 18S—218 unä Nie Uäi-K. tMrovM.iin IV. Ilnupttli, lies doäex.