Etwa ein Jahrhundert hindurch bilden die Beziehungen der Schwerine zu Spantekow und Alt-wigshagen zur Stadt Anclam eine fast ununterbrochene Kette feindseliger Zusammenstösse. Uebermüthigeoder drohende Worte, geflissentliche Kränkungen auf der einen oder anderen Seite, verübt durch den Einzel-nen oder durch die Gesammtheit, vermeintliche Rechtsverletzungen, offenbare Uebergriffe und das mit derZeit mehr und mehr gesteigerte gegenseitige Misstrauen, — meistens nichtige Ursachen, wie sie durch die un-mittelbare Nachbarschaft ganz entgegengesetzter Elemente, hier des an sich friedliebenden, aber doch aufdie festen Schlösser als solche allezeit eifersüchtigen, in offener Stadt lebenden Bürgers, dort des in kriege-rischer Sinnesart erzogenen, nach Waffenthaten verlangenden wohlverschanzten Burgritters, gar leicht undimmer wieder und immer schärfer hervorgerufen wurden —, weckten beständig neuen Streit, wenn der eine kaumgeschlichtet war. Die Folgen waren Verwüstung der beiderseitigen Ländereien, Zerstörung der Befestigungen,Raub und Brand, und wer kennt die Zahl der Bürger von Anclam und der Bitter des Namens Schwerin,ihrer Bundesgenossen und Dienstmannen, welche auf dem Kampfplatz gleichsam wie in offener Feldschlachtihr Leben eingebüsst haben oder vom siegreichen Gegner in die Gefangenschaft fortgeführt sein mögen,um späterhin erst durch Auswechselung oder gegen hartes Lösegeld der Freiheit wieder theilhaftig zu werden!
Die erste Befehdung dieser Art, von welcher wir hören, fand zwischen der Stadt Anclam und denSpantekower Schwerinen vor dem Jahre 1370 statt. Stavenhagen sagt 1 ', dass „Schmähreden und gegeneinander gethane Forderungen" die Veranlassung derselben gewesen seien. Der Kampf muss blutig gewesensein, denn die Herzoge von Pommern mussten einschreiten und sprachen in der Sühne, welche sie am28. Octb. 1370 2 > zwischen den Gegnern vermittelten, von den „Erschlagenen" in dem „Kriege", welchen dievon Anclam und die von Schwerin zu Spantekow mit einander geführt hätten. Den Seelen dieser Erschlagenenzum Trost und zur Gnade sollten die Schwerine eine ewige Vicarie von 24 Mark Sundischer Pfennigestiften, die Anclam er dagegen den Altar derselben in einer ihnen beliebigen Kirche erbauen. Ausserdemsollten die Schwerine den Rathmannen von Anclam als Ersatz des in dem Kriege erlittenen Schadens3000 Mark Sundischer Pfennige zahlen, auch die Bürgen freilassen, welche die Stadt Anclam ihnen wegenZahlung von 600 Mark als Auslösungssumme für die gefangen gewesenen Bürger gestellt hätte. Ob dieseGefangennahme von Anclamer Bürgern Seitens der Schwerine in dem gegenwärtigen oder schon in einemfrüheren Kriege erfolgt war, wird nicht gesagt. Im Uebrigen sollte aller Unmuth und alle Zwietracht ge-endet und geschlichtet sein.
Eine zweite Fehde entspann sich zwischen Anclam und den Schwerinen zu Altwigshagen um 1386,diesmal jedoch nicht in der eigenen Sache der Schwerine, sondern in deren Eigenschaft als Beistand vonBernd Behr und Hasse von Blankenburg. Es geht dies aus dem Vergleiche 3 ) vom 15. Febr. 1386 hervor,in welchem Bernd Behr und sämmtliche Schwerine zu Altwigshagen „ohne den langen Werner" (Taf. V.30) 4 > der Stadt Anclam angeloben, dass nunmehr alle bisherige Zwietracht zwischen ihnen ausgeglichensei und dass Hasse von Blankenburg und Bernd Behr vor den Pommerschen Herzogen die von Anclamaller Mahnung und aller Klage loslassen sollen, welche sie auf jene hätten.
Im Jahre 1392 waren es wieder „alle Schwerine zu Spantekow", welche mit der Stadt Anclamin Fehde geriethen; Ursache derselben war diesmal offener Strassenraub Seitens der Anclamer, und scheintes, dass in diesem Falle die Spantekower Schwerine von den Pommerschen Herzogen dazu ausersehenwaren, mit Waffengewalt das Treiben der Anclamer zu verhindern; denn in dem Frieden, welcher am30. Octb. 1392 s) zwischen beiden Theilen geschlossen wurde, geloben die Bürgermeister und Rathmannender Stadt, dass sie, ihre Bürger und Knechte „nicht rauben sollen die Strassen noch der Herren Landvon Stettin, so lange der Frieden dauere", d. h. dieser Friede war gewissermassen nur ein Waffenstillstand,da er nach den Festsetzungen des Vergleichs ein Ende hatte, sobald er von einer der beiden Parteien 4Tage vorher aufgekündigt war.
Anderen Characters, als die bisher erwähnten Fehden, war der Streit vom Jahre 1397; hier war esein einzelner Schwerin von der Spantekower Linie, Cuneke (Taf. VII. 22), welcher die Rache derAnclamer dadurch heraufbeschworen hatte, dass er einem Einwohner der Stadt, Hüniken Grampsow, ein
hinreichend ersichtlich ist, was überhaupt über die beiden Fehden aus den vorgefundenen zwei Documenten geschlossen undgesagt werden kann.
Von ähnlichen Fehden, wie wir sie hier in Betreff des Geschlechts von Schwerin zu verzeichnen haben, berichtet Schmidtin seiner „Genealogia Flemmingiana" S. 114 in Betreff der Griphoni sammt den Flemmingen wider die Borcken und Wedel, derFlemminge nebst den Grafen von Eberstein wider die von Osten und der von Osten wider die Stadt Colberg.
1) In seiner Beschreibung der Stadt Anclam S. 193. — 2) U. B. II. 167. — Vgl. auch Th. II S. 124 No. 13. — 3) U. B.
II. 209. — Vgl. auch Th. II S. 80 No. 25 und S. 82 No. 30. — 4) Demnach ist der lange Werner von Schwerin entweder
überhaupt nicht an dem Kampfe betheiligt gewesen, oder er hat an dem Friedens-Gelöbniss nicht Theil nehmen mögen. — 5) U. B.
II. 222.