Taf. VIII.
VII.X.
9)7)10)13)72)
2)
Würde der Schlossgesessenheit ganz allgemein wegen seiner Zugehörigkeit zu dem Vorpommerschen schloss-gesessenen Geschlecht der Schwerine aus der Linie Spantekow.
In der oben gedachten frühesten Aufzeichnung von 1539 über die schlossherrlichen Familien als solchewerden aus dem Geschlecht von Schwerin als schlossgesessen aufgeführt
alle Swerine tom Hagen und Ulrich Swerin to Spantkow (Taf. VIII. 5);in dem Summarisch en Extract einer Landsteuer in der Wolgastischen Regierung vom Jahre 1604nureinzelne Glieder des Geschlechts, nämlich
Ulrich von Schwerin
Dieterich von Schwerin
Joachim von Schwerin
Ludolff von Schwerin
Paul von S chwerin zu Iven . . .
Claus von Schwerin zu Läwitz .
Ein aus dem Jahre 1625 stammendes Register 2 > nennt als Schlossgesessenedie Schwerine zu Spantekow, Putzar und Lantzkron,die Schwerine zum Hagen,die Schwerine zu Grellenberg.
Nach der Vorpommerschen Hufenmatrikel vom 25. Decb. 1631 3 > waren schlossgesessen im Clem-penow'schen und Anclam'schen District
Jürgen Ernst von Schwerin
Curd Dettlof von Schwerin zu Putzar
Joachim von Schwerin zu Patzar
Jürgen von Schwerin zu Iven
Paul Heinrich von Schwerin zu Iven
Rüdiger von Schwerins Erben zu Spantekow ....
Claus von Schwerins Erbe Anton Dettlof zu LöwitzDagegen waren amtsgesessen 4 )
a) im Clempenow'schen und Anclam'schen District
(der verstorbene) Hans von Schwerin zu Demnitz und Aurose .
Henning von Schwerin zu Ducherow
Otto von Schwerin zu Wittstock und Hagen
Hans Hugold von Schwerin zu Cummerow
b) im Tribsees, Grimmen und Loitzischen District
Andreas von Schwerin zu Grellenberg
c) im Barthischen District
Christoph Heinrich von Schwerin zu Putenitz, Neuenhof u. s. w.
d) im Greifswald'schen und Wolgastischen District
die Schwerine zu Stolpe.
In dem um 1634 entstandenen Schriftstück: Ungefehrliche verzeichnus der landtstände unnd adelicliergeschlechter, sowohl schlosz- als amptsgeseszene, wie dieselbe jetzo ausz den nachrichten befundenwerden 5 >, erscheinen unter den Schlossgesessenen und zwar
a) des Amts Uckermünde
die Schwerine zum Hagen,
die Schwerine zu Ducherow, Cummerow und Löwitz 6 \
der Landrath Otto von Schwerin zum Hagen und Wittstock (Taf. XVII. 2);
b) der Aemter Clempenow, Treptow
die Schwerine zu Putzar, Spantekow und Lantzkron,die Schwerine zu Iven.
Taf. VHI. 19)
„ 38)
„ 24)
„ 26)VII. 77)VHI. 23. 52. 53)X. 2. 8)
(Taf.( .( „( „
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V. 84)
XIII. 4)
XVII. 2)XIH. 5)
IV. 7)
X. 5 und XI. 1)
1) Siehe von Eickstedt, Urk.-Samml. zur Gesch. des Geschl. der v. Eickstedt, I Beilage zu No. 13 S. 343. — 2) Siehe
Kratz a. a. 0. S. 42 ff. — 3) U. B. II. 600. — 4) Anderweitige Bezeichnungen der uribeschlossten Geschlechter sind noch erb-
gesessen oder auch nur gesessen. — 5) Siehe Kratz a. a. 0. S. 44 ff. — 6) Das Verzeichniss fügt hinzu: gehören zu den
Hagenschen Schwerinen. Diese Bemerkung ist indessen nicht richtig, die Schwerine zu Ducherow, Cummerow und Löwitz
stammten von der Linie der Bönen, einer Abzweigung der alten Spantekower Linie. — Vgl. die Uebersichts-Stammtafel
in Th. IL
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