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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
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Taf. VIII.

VII.X.

9)7)10)13)72)

2)

Würde der Schlossgesessenheit ganz allgemein wegen seiner Zugehörigkeit zu dem Vorpommerschen schloss-gesessenen Geschlecht der Schwerine aus der Linie Spantekow.

In der oben gedachten frühesten Aufzeichnung von 1539 über die schlossherrlichen Familien als solchewerden aus dem Geschlecht von Schwerin als schlossgesessen aufgeführt

alle Swerine tom Hagen und Ulrich Swerin to Spantkow (Taf. VIII. 5);in dem Summarisch en Extract einer Landsteuer in der Wolgastischen Regierung vom Jahre 1604nureinzelne Glieder des Geschlechts, nämlich

Ulrich von Schwerin

Dieterich von Schwerin

Joachim von Schwerin

Ludolff von Schwerin

Paul von S chwerin zu Iven . . .

Claus von Schwerin zu Läwitz .

Ein aus dem Jahre 1625 stammendes Register 2 > nennt als Schlossgesessenedie Schwerine zu Spantekow, Putzar und Lantzkron,die Schwerine zum Hagen,die Schwerine zu Grellenberg.

Nach der Vorpommerschen Hufenmatrikel vom 25. Decb. 1631 3 > waren schlossgesessen im Clem-penow'schen und Anclam'schen District

Jürgen Ernst von Schwerin

Curd Dettlof von Schwerin zu Putzar

Joachim von Schwerin zu Patzar

Jürgen von Schwerin zu Iven

Paul Heinrich von Schwerin zu Iven

Rüdiger von Schwerins Erben zu Spantekow ....

Claus von Schwerins Erbe Anton Dettlof zu LöwitzDagegen waren amtsgesessen 4 )

a) im Clempenow'schen und Anclam'schen District

(der verstorbene) Hans von Schwerin zu Demnitz und Aurose .

Henning von Schwerin zu Ducherow

Otto von Schwerin zu Wittstock und Hagen

Hans Hugold von Schwerin zu Cummerow

b) im Tribsees, Grimmen und Loitzischen District

Andreas von Schwerin zu Grellenberg

c) im Barthischen District

Christoph Heinrich von Schwerin zu Putenitz, Neuenhof u. s. w.

d) im Greifswald'schen und Wolgastischen District

die Schwerine zu Stolpe.

In dem um 1634 entstandenen Schriftstück: Ungefehrliche verzeichnus der landtstände unnd adelicliergeschlechter, sowohl schlosz- als amptsgeseszene, wie dieselbe jetzo ausz den nachrichten befundenwerden 5 >, erscheinen unter den Schlossgesessenen und zwar

a) des Amts Uckermünde

die Schwerine zum Hagen,

die Schwerine zu Ducherow, Cummerow und Löwitz 6 \

der Landrath Otto von Schwerin zum Hagen und Wittstock (Taf. XVII. 2);

b) der Aemter Clempenow, Treptow

die Schwerine zu Putzar, Spantekow und Lantzkron,die Schwerine zu Iven.

Taf. VHI. 19)

38)

24)

26)VII. 77)VHI. 23. 52. 53)X. 2. 8)

(Taf.( .((

( «

(

V. 84)

XIII. 4)

XVII. 2)XIH. 5)

IV. 7)

X. 5 und XI. 1)

1) Siehe von Eickstedt, Urk.-Samml. zur Gesch. des Geschl. der v. Eickstedt, I Beilage zu No. 13 S. 343. 2) Siehe

Kratz a. a. 0. S. 42 ff. 3) U. B. II. 600. 4) Anderweitige Bezeichnungen der uribeschlossten Geschlechter sind noch erb-

gesessen oder auch nur gesessen. 5) Siehe Kratz a. a. 0. S. 44 ff. 6) Das Verzeichniss fügt hinzu: gehören zu den

Hagenschen Schwerinen. Diese Bemerkung ist indessen nicht richtig, die Schwerine zu Ducherow, Cummerow und Löwitz

stammten von der Linie der Bönen, einer Abzweigung der alten Spantekower Linie. Vgl. die Uebersichts-Stammtafel

in Th. IL

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