Verzeichnis» der dem Geschlecht von Schwerin abhanden gekommenen Güter. 0
Äbylund, Schweden, Ostgothland, von Hans von Schwerin (Taf. IV. 29) um 1727 erworben; kam ver-muthlich 1761 nach dessen Tode in den Besitz seiner Töchter und deren Familien. Siehe auch Kalvestadt.
Adsen, Russland, Curland, zu Alschwangen gehörig. Siehe dieses; auch Taf. XYI. 11.
Alirensberg;, Meklenburg-Schwerin, Amt Woldenhagen (bei Wesenberg); um 1320 gekauft, 1385verkauft. Siehe Taf. VII. 4, 10, 18; U. B. II. 207.
Alschwangen, Russland, Curland, kaufte 1573 Jacob (Taf. XVI. 1) von Friedrich von Kanitz. SeinSohn (Taf. XVI. 2) erwarb dazu 1585 die Güter Meddenzeem und Jorizeem (jetzt Felixberg). Später wurdedurch fernere Ankäufe die Begüterung zur Herrschaft Alschwangen erweitert. Zu derselben gehörten 1633die Güter: Bassen, Neuhof, Adsen, Guddeneeken, Blinten, Grawern und Felixberg. Sie verblieb durchErbgang in der nach diesem Besitz benannten Linie Alschwangen (Taf. XVI), bis Graf Wladislaw Georg(Taf. XVI. 21) diese Herrschaft 1728 an den Herzog Ernst Johann Biron von Curland verkaufte. Seit 1796ist die Grafschaft Alschwangen im Besitz der Russischen Krone. — Eine ausführliche Beschreibung nebsteiner Zeichnung des Schlosses, sowie viele Nachrichten über die dortigen Schwerine finden sich in Staven-hagens „Album baltischer Ansichten" Lief. 14.
Alt-Landsberg, Prov. Brandenburg, Kr. Nieder-Barnim.
Diese Stadt, welche wahrscheinlich 1230 von dem slavischen Fürsten Barnim gegründet ist und sichseit 1401 im Besitz der Familie von Krummensee befand, kaufte von dieser 1654 der nachmalige bekannteOberpräsident Freiherr Otto (Taf. XVIII. 1) nebst den dazu gehörigen Gütern: Werneuchen, Krummensee,Wegendorff, Buchholz und Seefeld, und vereinigte damit die bereits früher gekauften Güter Ruhlsdorf undKlein-Schönebeck, welche Gesammt-Begüterung 1654 vom Kurfürsten mit den Vorrechten einer Herrschaftausgestattet wurde (TJ. B. II. 615; vgl. U. B. II. 638). Zu dieser legte der Oberpräsident auch diespäter erworbenen Güter: Hönow, Seeberg, Rehfeld, Hennickendorf, Werder, Neuenhagen, Eggersdorf,Tassdorf mit dem Gross - Stinitz-See, Hohenstein, Tiefensee, Zühlsdorf, Freudenberg, Wustrow, Parun,Hohen- und Nieder-Prädickow mit Grunow und erhielt 1672 einen neuen Gesammt-Lehnbrief über die Herr-schaft Alt-Landsberg (U. B. II. 638). Späterhin vereinigte der Oberpräsident mit derselben auch noch denihm 1672 vom Kurfürsten verliehenen Antheil an den Kalksteinbrüchen von Rüdersdorf, so wie die GüterGross-Barnim, Blumenthal, Bruchmühl, Vogelsdorf und Walkmühle. Der Oberpräsident stiftete 1657 zuAlt-Landsberg eine reformirte Gemeinde, Kirche und Schule (U. B. II. 617), erbaute daselbst ein präch-tiges Schloss und verordnete den ganzen Besitz zu einem Majorat (U. B. II. 649). Es wurde daherauch die von dem Oberpräsidenten abstammende Linie (Taf. XVII) danach benannt.
Des Oberpräsidenten Sohn, Graf Otto (Taf. XVIII. 2), ward 1680 mit der Herrschaft in vollem Um-fange belehnt, legte die neu erworbenen Güter Kähnsdorf und Petershagen dazu und erhielt 1701 nochmalsdie Belehnung (U. B. II. 651, 675).
Nach einem langen Rechtsstreit mit der Familie von Barfuss wurde durch Gutachten der juristischenFacultäten zu Jena und Königsberg beiden Familien das Recht an den sogen. Prädickow'sehen Gütern ab-gesprochen, und es mussten daher diese: Hohen- und Nieder-Prädickow, Barnim, Blumenthal, Grunow,Zühlsdorf und Wustrow von der Herrschaft ausgeschieden werden. Sie wurden jedoch erst nach dem Todedes Grafen Otto 1706 dem Grandmaitre Paul Anton von Kamecke vom Könige als heimgefallenes Lehnverliehen.
Den gesammten übrigen Majoratsbesitz von Alt-Landsberg musste 1708 des Grafen Otto Sohn, GrafFriedrich Wilhelm (Taf. XVIII. 24), dem König Friedrich I. von Preussen verkaufen (vgl. Th. II S. 319).An Stelle von Alt - Landsberg trat dann später die noch der Familie gehörige Majoratsherrschaft Wals-leben. (Siehe auch Storkow). Alt - Landsberg wurde Königlich Preussische Staatsdomaine. Das Schwe-rin'sche Schloss daselbst brannte 1757 ab und die noch stehen gebliebenen Mauern wurden später gänzlichabgetragen.
1) Die Erwägung, dass auch die Geschichte der früheren Besitzungen des Geschlechts, namentlich derjenigen, von welchenL inien - Bezeichnungen hergeleitet sind, manchem Familienmitgliede von Interesse sein könnte, hat uns bestimmt, dieselben zumTheil etwas eingehender zu besprechen, als es ursprünglich unsere Absicht war. Vgl. S. 18 und 19.