Der Umstand, dass Heinrich von Schwerin (No. 3), wie sein Yater Bernhard und wahrscheinlichdurch dessen Beerbung, Lehnbesitz sowohl in der Grafschaft Schwerin als im Fürstenthum Meklenburg
Ehe Daniel und Heinrich, aus dieser zweiten den genannten Werner von Schwerin zu Söhnen gehabt habe. Otto Grote undWerner von Schwerin, welche seit dem Jahre 1226 in vielen Urkunden gemeinschaftlich und als Brüder bezeichnet auftreten,seien demnach nicht Vo 11 brüder, sondern nur Halbbrüder (von gemeinsamer Mutter) gewesen, und ihr Auftreten ausschliess-lich im Lüneburgischen sei dadurch zu erklären, dass Bernhard II. bald nach 1218 gestorben und dass wohl in Folge dessen seineWittwe mit ihren beiden Söhnen in ihre Heimath Lüneburg zurückgekehrt sei.
Die Wahrscheinlichkeit seiner Annahme gründet Dr. Klempin darauf, dass es im Lüneburgischen keinen Ort Schwerin ge-geben habe, von welchem Werner von Schwerin diesen Familien-Namen hätte annehmen können, und dass er deshalb ihn vonseinem Vater ererbt haben müsse und demgemäss auf die damals einzige Familie dieses Namens, die in Meklenburg lebendeund zwar wegen der Zeit seines Erscheinens speciell auf Bernhard II. von Schwerin zurückzuführen sei. Dessen Beziehungenzu Lüneburg und damit zu der Familie Grote, aus welcher er seine zweite Gemahlin erwählt habe, seien dadurch erklärlich, dassBernhard vermuthlich im Lüneburgischen Lehnbesitz gehabt habe, da er unter den Zeugen einer 1217 bei Mallesen ausgestelltenUrkunde erscheine, durch welche die Grafen von Schwerin dem Kloster Diesdorf Hufen im Lüneburgischen Dorfe Barnebeckverleihen (U. B. I. 3); solche Zeugenschaft sei nicht zufallig, sondern beruhe auf tieferen Beziehungen, wenigstens würden die be-nachbarten Grundbesitzer dazu herbeigezogen.
Den angedeuteten Voraussetzungen und Schlüssen vermögen wir nicht zu folgen. Zunächst ist jener Bernhard von Schwe-rin, welcher 1217 als Zeuge auftritt, nach unserer (oben ausgesprochenen) Ueberzeugung noch nicht Bernhard IL, sondern nochder erste Bernhard, sodass hiernach der in Rede stehende Werner (alles Andere als richtig zugegeben) der Bruder Bernhards IL,nicht dessen Sohn gewesen sein würde. Bernhard I. aber konnte im Jahre 1217 eben so gut als hervorragender Rath der Grafenvon Schwerin wie als Besitzer eines Lüneburgischen Ortes bei Ausstellung der gedachten Urkunde zugegen seih. Auch werdenOtto Grote und Werner von Schwerin in den Urkunden schlichtweg Brüder (fratres) genannt; eine Andeutung, dass sie nur Stief-brüder gewesen, haben wir nirgends gefunden. Endlich ist dem Dr. Klempin wohl nicht bekannt gewesen, dass Bernhard ILnoch im Februar des Jahres 1226 als Vogt von Schwerin auftritt (U. B. I. 5), also in demselben Jahr noch lebte, in welchemWerner von Schwerin bereits im Lüneburgischen erscheint, dass daher des Letzteren Mutter, wenn sie Bernhards Frau gewesen,frühestens im Laufe des Jahres 1226 konnte Wittwe geworden sein und demnach sehr schnell ihren Wohnsitz von Schwerin nachdem Lüneburgischen hätte verlegt haben müssen.
Wegen dieser Bedenken gegen die Ausführungen Kiempins haben wir bis auf weitere vollgültige Beweise uns nicht ent-schliessen können, den mehrfach genannten Werner von Schwerin und seine Nachkommenschaft, mit anderen Worten das Lüne-burgische Geschlecht von Schwerin mit dem Meklenburgischen für stammverwandt anzusehen. Jener Werner kann dessen-ungeachtet sehr wohl gleichfalls seinen Namen indirect von der Meklenburgischen Ortschaft Schwerin entlehnt haben und zwarso, dass dieser ihm als Beiname wegen irgend welcher nahen Beziehung zu diesem Ort oder zu den Grafen von Schwerin, undwäre es nur als deren Ministeriale, beigelegt worden ist, heisst doch auch sein Bruder in einer Urkunde von 1245 (s. Pfeffinger,Historie von Braunschweig-Lüneburg I. S. 352) Otto Magnus de Luneborch, und dass dieses Lüneburgische Geschlecht von Schwe-rin ein Pferd im Wappen führte, gleichwie einige der alten Grafen von Schwerin (vgl. die Siegel der Grafen Helmold, Gunzelinund Heinrich von Schwerin aus den Jahren 1270, 1296 und 1298 in der aus dem vierten Bande des Meklenburgischen Urkunden-buches als Separatabdruck zu Schwerin 1867 erschienenen Schrift „Meklenburgische Siegel", Heft 1 No. 89, 92 und 93),deutet sicher genug auf solche Beziehung hin. Es ist übrigens jener Werner von Schwerin derselbe, welchem, wie wir be-reits in Abschnitt 1 bemerkt haben, gemeinsam mit seinem Bruder Otto Magnus durch Urkundenfälschung eine unmittelbareVerwandtschaft mit dem alten Dynastengeschlecht der Grafen von Schwerin zugesprochen worden ist; wäre diese Verwandtschaftaber auch wirklich durch ächte Urkunden bewiesen, so würde sie doch bei dem nach unserer oben begründeten Ueberzeugungbestehenden Mangel jedes genealogischen Zusammenhanges zwischen dem Lüneburgischen und Meklenburgischen Geschlechtvon Schwerin für die Abstammung des letzteren von den alten Grafen von Schwerin ohne Beweiskraft sein. Nichtsdesto-weniger lassen wir hier eine auf Urkunden gegründete, wenn auch vielleicht in den Jahren nicht überall vollständige Stamm-tafel des Lüneburgischen Geschlechts folgen (wie auch die verschiedenen Siegel desselben auf der ersten dem Urkundenbuchebeigegebenen Siegeltafel unter No. 7 — 9 abgebildet sind), um diejenigen urkundlich erscheinenden Personen des Namensvon Schwerin kenntlich zu machen, welche wegen ihrer Zugehörigkeit zu diesem Geschlecht aus dem Rahmen unserer Forschungenüber das noch gegenwärtig blühende Geschlecht von Schwerin und dessen Vorgeschichte auszuschliessen waren.
Otto I. Magnus (Grote),
Ritter 1190.
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' Otto II. Magnus (Grote), 1. Werner I. von Schwerin, NRitter 1226 45. Bruder des Otto Magnus,
Ritter 1226 — 63.
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2. Werner II. v. Schwerin, 3. Heinrich I. v. Schwerin, 4. Georg v. Schwerin, 5. Dietrich I. v. Schwerin,Knappe 1274 — 80, Knappe 1276 — 89, Knappe 1276—89, todt 1296. Canonicus in Bardewiek,
Ritter 1282—85. Ritter 1292—1319. Gem. Adelheid. 1292, 1298.
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6. Werner III. v. Schwerin, 7. Otto v. Schwerin, 8. Gebhard v. Schwerin, 9. Werner IV. v. Schwerin, 10. Dietrich II. v. Schwerin,
Knappe 1292, 1293, Knappe 1296 — 1304, Knappe 1296 — 1304, Knappe 1296, 1299, Knappe 1304 — 27,Ritter 1296—1304. Ritter 1309-45.
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' 11. Dettlof v. Schwerin, 12. Werner V. v. Schwerin, \ 13. Heinrich II. v. Schwerin,
Knappe 1317—29, Knappe 1323 — 26, Knappe 1326-69,
x ix lQoo x jx i qot der Letzte seines Stammes,
todt I ooä . todt 1 oij 7 i -»«- ,< m 1
Gem. Mathilde.